Nürnberg - Auf Wiesen zeigen sich erste Frühlingsboten. Da scheint es verlockend, sich mit einem Strauß Schneeglöckchen auch ein bisschen Frühling nach Hause zu holen. Doch wer das macht, riskiert eine empfindliche Geldstrafe.

Endlich, nach zähem, nicht enden wollendem grauen Wetter ist der Frühling da. Auf den Wiesen blühen die ersten Blumen: Krokusse und Schneeglöckchen zeigen sich als erste Vorboten für die warme Jahreszeit. Doch wer nun von den Wiesen einen kleinen Frühlingsgruß mit nach Hause ins Wohnzimmer oder in den Garten nehmen will, sollte vorsichtig sein, denn es drohen empfindliche Geldstrafen.

Das illegale Pflücken oder Ausgraben von geschützten Pflanzen ist verboten und stellt einen Verstoß gegen das Naturschutzgesetz dar. Je nach Bundesland wird das Verhalten mit unterschiedlich hohen Strafen geahndet, heißt es auf der Website bußgeldkatalog.org. Während für das Vergehen in Bayern mindestens 50 Euro fällig werden, sind es in Hamburg zwischen 25 und 50.000 Euro. Auch in Brandenburg (bis 5000 Euro), Bremen (bis 20.000 Euro), Rheinland-Pfalz (bis 10.225,84 Euro) und Thüringen (bis 10.000 Euro) kann das Pflücken von geschützten Blumen extrem teuer werden.

Schneeglöckchen stehen aufgrund ihrer geringen Bestände bundesweit unter Naturschutz. Wer die weißen Pflänzchen im Garten haben möchte, kann deren Zwiebel auch im Baumarkt oder Gartencenter kaufen und zu Hause einpflanzen - ohne ein Bußgeld zu riskieren. In Europa gibt es strenge Einfuhrbestimmungen für die Frühblüher, an die sich Züchter und Gartenfachhändler halten müssen. Ebenso unter Naturschutz stehen auch Nelken, Narzissen, Tulpen und Krokusse. Für sie gelten die gleichen Regelungen wie für Schneeglöckchen.