
Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre hätten deutlich gemacht, wie wichtig eine Vorsorge ist, um Schäden durch Überflutungen so gering wie möglich zu halten. Das betroffene Gebiet umfasst Flächen in den Ortsteilen Thon, Wetzendorf und Schniegling, wie aus einer Pressemitteilung der Stadt hervorgeht. Die vorläufige Sicherung und die amtliche Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets dienen der Vorsorge, indem sie die Nutzung hochwassergefährdeter Flächen regeln.
Erkennt die zuständige Behörde ein Gebiet als gefährdet, kann sie es durch öffentliche Bekanntmachung der dazugehörigen Karten vorläufig sichern. Bereits ab diesem Zeitpunkt gelten bestimmte Schutzvorschriften. Die amtliche Festsetzung erfolgt anschließend in einem förmlichen Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit und schafft eine dauerhaft verbindliche Rechtsgrundlage.
Das Umweltamt hatte bereits mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 3. März 2021 das Überschwemmungsgebiet des Wetzendorfer Landgrabens vorläufig gesichert. Eine vorläufige Sicherung gilt für fünf Jahre und kann einmalig um zwei Jahre verlängert werden. Da das 2025 begonnene Verfahren zur amtlichen Festsetzung des Überschwemmungsgebiets nicht innerhalb der Fünf-Jahres-Frist abgeschlossen werden kann, verlängert das Umweltamt nun die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebiets des Wetzendorfer Landgrabens. Sie endet, sobald die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets in Kraft tritt oder spätestens mit Ablauf am 3. März 2028.
Durch die Verlängerung ändern sich weder der aktuelle räumliche Umfang des Überschwemmungsgebiets noch die seit 2021 geltenden Regeln und Pflichten. Insbesondere sind die Ausweisung neuer Baugebiete, die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen sowie sonstige (Bau-)Maßnahmen, die den Wasserabfluss im Hochwasserfall behindern können, grundsätzlich unzulässig, wie es heißt.
Die Grundlage für die Ermittlung eines Überschwemmungsgebiets ist das sogenannte 100-jährliche Hochwasser (HQ100). Dabei handelt es sich um ein Hochwasser, das statistisch einmal in 100 Jahren auftritt. Es ist keine behördlich beeinflussbare Planung, sondern die Dokumentation möglicher, natürlich auftretender Hochwasserereignisse.