
Etwas mehr als ein Jahr ist es her, dass ein damals 19-Jähriger US-Soldat am frühen Morgen des 12. Januar 2025 in einem SUV zwischen Pfaffengreuth und Oberreichenbach von der B14 abkam und auf den nebendran verlaufenden Rad- und Fußweg kam. Dort erfasste er eine 33-Jährige Fußgängerin von hinten, die so schwer verletzt wurde, dass sie später im Krankenhaus verstarb.
Zunächst ermittelte die Staatsanwaltschaft Ansbach. Dann wurde der Fall an die US-Behörden übergeben, weil sich der Soldat zum Zeitpunkt des Unfalls im Dienst befand. Er war nach einer Nachtschicht im Auto auf dem Weg von Ansbach nach Katterbach, wo er seinen Dienst beendet hätte. Nun wurde bekannt, der heute 21-Jährige wird nicht rechtskräftig vor einem Gericht verurteilt.
Übereinstimmenden Medienberichten zufolge wurde die Anklage vor einem US-amerikanischen Gericht in der Kaserne in Katterbach verlesen. Der Soldat plädierte zunächst auf nicht-schuldig. Er bekam die Wahl zwischen einem Geschworenen-Prozess oder einen Militärgericht und entschied sich für zweiteres.
Nach tödlichem Unfall mit einem Fahrzeug der US-Army bei Katterbach: Fahrer wird unehrenhaft entlassen
Doch auch zu einem Prozess vor dem Militärgericht kam es nicht, da der inzwischen 21-Jährige sodann eine Entlassung aus der Armee beantragte. Dem zu Grunde liegt eine Passage im Uniform Code of Military Justice. Demnach übernimmt der Soldat durch seinen Antrag auf Entlassung die Verantwortung für seine Handlung.
Die unehrenhafte Entlassung hat zur Folge, dass er alle Ansprüche auf Veteranen-Bezüge verlieren könnte. Er muss zudem eine Geldstrafe bezahlen und wird wohl für eine Beschäftigung bei staatlichen Arbeitgebern ausgeschlossen sein. Zudem gehe mit der Entlassung eine Ansehensverlust in der amerikanischen Gesellschaft einher. Der Soldat wird wohl demnächst in die USA zurückkehren. Die US-Army in Katterbach ließ eine Anfrage zu dem Fall unbeantwortet.
Zunächst führte die Staatsanwaltschaft Ansbach die Ermittlungen in dem Fall. In diesem Zuge konnten Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie ein Defekt am Fahrzeug als Unfallursachen ausgeschlossen werden. Stattdessen ergaben sich Hinweise, dass der Soldat am Steuer eingeschlafen sein könnte. Hierzu sagt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage dieser Redaktion: „Ein vorheriges Einschlafen ist aus Sicht des Sachverständigen eine mögliche Erklärung, ohne dass diese aus technischer Sicht belegt werden könnte.“
Ein Gutachter kam zudem zu dem Ergebnis, dass der SUV die vierfache Mutter mit einer Geschwindigkeit zwischen 75 und 90 km/h erfasst haben musste. Ein vorheriges Bremsen sei nicht festzustellen gewesen. Die Erkennbarkeit der Fußgängerin sei grundsätzlich ab circa 250 Metern gegeben gewesen.
Den Angehörigen der verstorbenen 33-Jährigen bleibt nun noch die Möglichkeit, so teilt es die Staatsanwaltschaft Ansbach mit, über einen Zivilrechtsweg Schadens- und Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen.
