
Musik ist zugänglicher denn je: Längst sind die Zeiten vorbei, in denen Songs für 99 Cent gekauft oder auf kreative Weise aus dem Internet gezogen wurden. Für viele ist Streaming inzwischen das Go-To-Modell geworden: alles hören, jederzeit.
Manche kommen ohne Musik oder Podcasts gar nicht mehr aus - selbst bei der Arbeit brauchen einige diese für Entspannung oder Konzentration. Doch ist das überhaupt erlaubt?
Wie die IHK bestätigt, ist laut Bundesarbeitsgericht das Hören von Musik am Arbeitsplatz grundsätzlich erlaubt, solange die Arbeit dadurch nicht beeinträchtigt wird. Der Arbeitgeber kann das Musikhören also verbieten - allerdings nur unter Wahrung einer Verhältnismäßigkeit.
Ein Verbot ist beispielsweise dann gerechtfertigt, wenn Beschäftigte durch das Hören von Musik wichtige Informationen nicht mehr vollständig mitbekommen und dadurch die Arbeitsleistung beeinträchtigt werden könnte, erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Auch wenn andere Menschen gestört werden könnten, ist ein Verbot möglich. Dabei geht es nicht nur um Lärmbelastung: Haben Kollegen oder Kunden das Gefühl, dass die Aufmerksamkeit der Angestellten woanders liegt, kann Musikhören selbst über Kopfhörer als störend empfunden werden.
Ein generelles Verbot gibt es jedoch nicht, betont der Fachanwalt. Solange keine Sicherheitsbedenken bestehen, die Arbeitsleistung nicht leidet und niemand gestört wird, sollte das Hören von Musik oder Podcasts kein Problem darstellen.
Was kann passieren, wenn ich trotz Verbot Musik höre?
Will der Arbeitgeber ein neues, generelles Verbot aussprechen, hat zunächst der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, da eine solche Einschränkung die innere Ordnung des Betriebs sowie das Verhalten der Arbeitnehmer betrifft, erklärt die IHK.
Sobald der Arbeitgeber ein Verbot aber ausgesprochen hat und dagegen verstoßen wird, kann laut IHK zunächst eine Abmahnung erfolgen. Wird das Verbot erneut missachtet, kann der Arbeitgeber sogar eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen. Wie die Handelskammer erläutert, genügt für eine Abmahnung bereits, dass ein Arbeitnehmer Musik über Kopfhörer hört.
Immer topaktuell informiert bleiben über die wichtigsten Themen aus der Region? Über unseren WhatsApp-Kanal erfahren Sie alle Neuigkeiten aus erster Hand.
Hier geht es direkt zum WhatsApp-Channel - eine „Schritt für Schritt“-Anleitung finden Sie hier.