
Nutri-Score, Haltungsformen, Bio-Siegel und Vegan-Label: Beim Einkaufen gibt es bereits zahlreiche Label, die Orientierung bieten sollen und Kundinnen und Kunden einfach und schnell vermitteln, was sie kaufen. Bald schon soll ein neues dazu kommen; was dieses bedeutet und wieso es jetzt kommt, dazu mehr hier.
Zum 1. Januar 2027 soll nun die staatliche Tierhaltungskennzeichnung kommen, also ein Logo, das fünf verschiedenen Haltungsformen kennzeichnet. Die neue Kennzeichnung soll einen verbindlichen und transparenten Rahmen schaffen, der durch den Staat garantiert und kontrolliert wird. Die Kennzeichnung steht dann neben dem bisherigen „Haltungsformen“-Label.
Was bedeutet ein neues Logo für die Bürgerinnen und Bürger? Zunächst einmal nichts. Zumindest gibt es keinen Erfüllungsaufwand, erklärt ein erster Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes aus dem Jahr 2024. Die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gingen jedoch davon aus, dass der Wirtschaft ein jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 4,6 Millionen Euro durch Informationspflichten bevorsteht.
Kosten für Kundinnen und Kunden?
Zudem entsteht einmalig ein Erfüllungsaufwand von rund 3,3 Millionen Euro für die Anpassung von Produkten, Fertigungsprozessen und Beschaffungswegen. Eine Entlastung im Laufe der Legislaturperiode war durch die vorherige Regierung angestrebt.
Unklar ist, inwiefern die oben genannten Kosten gedeckt werden - inzwischen ist aus dem neuen Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD nicht länger zu entnehmen, wie der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft sein wird.
Vermutlich wird die Einführung eines Labels sich nicht auf das Verbraucherpreisniveau auswirken. Die neue Kennzeichnung bedeutet für die Kundinnen und Kunden also einfach mehr Transparenz.
Kennzeichnungspflicht erneut verschoben
Im Juni 2023 hatte der Bundestag die Einführung einer verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung beschlossen. Eigentlich sollte ab dem 1. August 2025 die Kennzeichnung verpflichtend folgen; die neue Bundesregierung hatte jedoch eine Übergangsfrist bis März 2026 verschoben und dann nochmal auf den 1. Januar 2027, mit einer Pflicht ab Juli 2027 auch für die Außer-Haus-Verpflegung.
Zum verspäteten Start erklärt Bundesagrarminister Alois Rainer, dass es unkomplizierte Lösungen brauche: „Eine Ausweitung darf nicht zu ausufernder Bürokratie für die Gastronomie führen“, sagte der CSU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. „Viele kleine Logos in Speisekarten bei allen Gerichten – das ist nicht praktikabel.“ Union und SPD wollen nun zudem regeln, dass die Kennzeichnungspflicht nicht nur für inländische Ware gilt, sondern auch für importierte. Wegen europarechtlicher Zweifel wurde darauf bisher verzichtet.
Kritik am Label
Die Aktivistengruppe Animal Rights Watch (ARIWA) sieht das Gesetz jedoch als Rückschritt: „Statt die Tierindustrie infrage zu stellen, stabilisieren Union und SPD mit Milliardeninvestitionen in ‚Tierwohlställe‘ ein System, das auf der Ausbeutung fühlender Lebewesen basiert.“ ARIWA hatte im vergangenen Jahr kritisiert, dass „Tierwohl“-Programme wie etwa „Hofglück“ und „Strohwohl“, die mit höheren Haltungsbedingungen werben, kaum dem gesetzlichen Mindeststandard gleichkommen: „Die Schweine bleiben weiterhin eingepfercht auf Betonspaltenböden, mit minimalem Platz und kaum Möglichkeiten für arttypisches Verhalten.“
Auch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg betont, dass die Kennzeichnungspflicht zunächst nur für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch gilt, das in Deutschland produziert wurde: „Damit haben Verbraucher:innen beim Einkauf verarbeiteter Fleischprodukte und beim Essen außer Haus weiterhin keine Anhaltspunkte, wie die Tiere gehalten wurden“, kritisieren die Verbraucherschützer.
Für die Angaben der Tierhaltungsform sind maßgeblich nur die Angaben in der Mastphase der Schweine. Die vorherige Phase der Ferkelaufzucht wird demnach nicht beachtet.
„Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung ist ein Ansatz für mehr Transparenz im Fleischangebot. Sie garantiert aber nicht, dass es den Tieren wirklich gut gegangen ist“, so die Verbraucherzentrale. „Denn mehr Platz und Beschäftigungsmaterial im Stall bedeuten nicht automatisch mehr Tierwohl. Für verlässliche Aussagen zum Tierwohl müssten verhaltens- und gesundheitsbezogene Kriterien wie Lahmen, Verletzungen oder Organbefunde in der Tierhaltung und am Schlachthof systematisch erhoben, ausgewertet und gegebenenfalls nachgebessert werden. Diese Kriterien werden bei der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung nicht berücksichtigt.“