Nürnberg - Am 15. April 2026 startet der Blitzermarathon: 24 Stunden, flächendeckende Kontrollen. Der Ooono Co-Driver No2 warnt in Echtzeit vor Tempokontrollen und Gefahrenstellen.

Seit Jahren gehört er zum Frühling wie Ostereier und Rhabarber: der Blitzermarathon. Ab 15. April 2026 kontrolliert die Polizei in Bayern – und in weiten Teilen Deutschlands – rund um die Uhr Geschwindigkeiten auf Autobahnen, Bundesstraßen und Innerortsstrecken. Besonders im Fokus: Baustellen, Schulen, Krankenhäuser und Unfallschwerpunkte.

Die gute Nachricht: Auch 2026 wird der Blitzermarathon vorab öffentlich angekündigt, manche Standorte werden kurz vorher sogar im Internet veröffentlicht. Die schlechte Nachricht: Man erwischt Raser trotzdem. Ein kurzer Blick auf den Beifahrer, der Radiosender wechseln, oder schlicht Unaufmerksamkeit auf einer langen Strecke – schon steht man vor einem Bußgeldbescheid. Wer sich vor 100 Euro Strafe oder gar vor Fahrverboten schützen will, hat eine smarte Option: den Ooono Co-Driver No2. Aber: Ist der Blitzerwarner überhaupt legal?

Was ist der Ooono Co-Driver No2?

Wer wie ich das kleine Ding zum ersten Mal in der Hand hält, ist überrascht: Kaum größer als ein Feuerzeug, leicht wie nichts. Und trotzdem steckt da wirklich was drin. Alleine bei Amazon in den vergangenen Wochen zigtausendfach gekauft wurde der Co-Driver No2 , ein Echtzeit-Verkehrswarner des dänischen Herstellers Ooono. Per Bluetooth verbindet sich das Gerät mit dem Smartphone und greift auf die Daten einer riesigen Fahrer-Community zu. Dazu zählen auch Daten von Blitzer.de, einer der größten deutschen Blitzer-Datenbanken.

Sobald eine Tempoüberwachung oder Gefahrenstelle in der Nähe ist, signalisiert der Co-Driver das per Piepton und Lichtsignal. Dies wird der Co-Driver auch während des anstehenden Blitzermarathons 2026 häufig tun, denn inzwischen wurden bereits Hunderttausende Co-Driver in Deutschland verkauft.

Was der Co-Driver No2 meldet:

  • Stationäre und mobile Tempokontrollen
  • Unfallschwerpunkte und Gefahrenstellen
  • Baustellen
  • Falschfahrerwarnungen

Sowohl der Ooono Co-Driver No1 als auch der Nachfolger Co-Driver No2 und das neueste Modell No2 Plus brauchen kein eigenes Datenabo. Alles läuft komplett über die Internetverbindung des gekoppelten Smartphones. Die Einrichtung ist in wenigen Minuten erledigt, technisches Vorwissen braucht man keins.

Was der No2 gegenüber dem Vorgänger besser macht

Das Nachfolgemodell hat gegenüber dem Co-Driver No1 spürbare Verbesserungen: Es ist nun per USB-C aufladbar und benötigt keinen Batteriwechsel mehr. Neu hinzugekommen ist außerdem die Kompatibilität mit Apple CarPlay und Android Auto: Warnungen erscheinen direkt auf dem Fahrzeugdisplay, ohne auf das Smartphone schauen zu müssen.

Wie gut funktioniert der Co-Driver in der Praxis?

Die Datenbasis ist beeindruckend: Ooono greift in über 80 Ländern auf Community-Daten zurück. Millionen Nutzer melden täglich aktiv Blitzer und Gefahren. In Deutschland zählt die Community zu den aktivsten überhaupt. Was bedeutet das in der Praxis? Je höher die Datendichte in einer Region ist, desto zuverlässiger die Warnungen.

Mein Praxistest deckt sich mit dem Test von Heise Online, es lässt sich dem Co-Driver No2 eine hohe Trefferquote bei stationären Blitzern bescheinigen. Bei mobilen Kontrollen – also Polizeifahrzeugen mit Lasergeräten – hängt die Qualität naturgemäß von der Aktualität der Community-Meldungen ab. Beim Blitzermarathon, an dem besonders viele Fahrer gleichzeitig unterwegs sind, dürfte die Community-Dichte also ein echter Vorteil sein.

Was kostet der Ooono Co-Driver No2?

Einen Top-Preis hat mit 56 Euro für den Ooono Co-Driver No2 laut Preisvergleich Amazon. 30 % Rabatt auf die UVP gewährt der Online-Riese im Vorfeld des Blitzermarathons. Wer gleich das neueste Modell mit Aluminiumring und Sonnenblenden-Halterung möchte, wird bei Amazon nicht fündig. Dafür bei MediaMarkt.de, wo der Ooono Co-Driver No2 Plus für 82,99 Euro zu haben ist.

Rechtlicher Hinweis: Das müssen Sie wissen

Hier muss ich ehrlich sein: Blitzerwarner befinden sich in Deutschland in einer rechtlichen Grauzone. Laut § 23 Abs. 1c StVO ist es verboten, während der Fahrt Geräte zu benutzen, die aktiv vor Geschwindigkeitskontrollen warnen. Das Besitzen des Geräts ist hingegen erlaubt.

In der Praxis bedeutet das: Wer mit aktivierter Blitzerwarnfunktion fährt und von der Polizei kontrolliert wird, riskiert ein Bußgeld von 75 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Der Ooono Co-Driver No2 verfügt aber auch über eine rein auf Gefahrenstellen fokussierte Nutzung – also Warnungen vor Unfallschwerpunkten, Baustellen oder Stau – die uneingeschränkt legal ist. Wie man das Gerät letztlich einsetzt, bleibt die eigene Entscheidung.

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