
Einmal kurz zu stark aufs Gaspedal gedrückt und schon blitzt es rot vom Straßenrand. Was viele Autofahrer kennen, ist auch einem Mann aus Speyer passiert. Als er dann aber seinen Bußgeldbescheid in den Händen hielt, war er geschockt: Der Fahrer eines Kleinwagens soll 960 Euro Strafe zahlen, weil er auf der A3 mit sieben Kilometern pro Stunde zu viel geblitzt wurde. Zugrunde liegt ein ebenso offensichtlicher wie erstaunlicher Fehler – der jetzt die Staatsanwaltschaft beschäftigt.
960 Euro Strafe für sieben km/h zu schnell
Der Mann war bereits im September vergangenen Jahres mit seinem Ford auf der A3 bei Windhagen Richtung Frankfurt unterwegs. Plötzlich wurde er geblitzt. Das Gerät maß 131 km/h. Erlaubt sind hier für Pkw nur 120 km/h. Nach Abzug der Messtoleranz ergab sich also eine Überschreitung von sieben km/h. Eigentlich ein klarer Fall für Verwarnungsgeld.
Doch Wochen später folgte dann der Schock: Der Mann soll ein horrendes Bußgeld in Höhe von 960 Euro bezahlen. Obendrauf packt die Behörde einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Eine viel zu hohe Strafe für die vorliegende Geschwindigkeitsüberschreitung. „Juristisch gesehen ist das ein Bagatelldelikt“, teilt das Portal geblitzt.de mit, das den Fall im Auftrag des Fahrers untersuchte. Portal zufolge sähe eine angemessene Strafe so aus: „20 Euro Verwarnungsgeld, keine Punkte, kein Fahrverbot.“
Als Lkw statt Pkw erfasst
Der Grund für die unfassbar hohe Strafe: Der Blitzer stufte den Ford des Mannes fälschlicherweise als Lkw und nicht als Pkw ein. Und für Lkw gilt auf Autobahnen maximal Tempo 80. „Rechnerisch ergibt sich nach Toleranzabzug eine Überschreitung um 47 km/h. Das ist ein klassischer Fall für Fahrverbot, Punkte und ein empfindliches Bußgeld, zumal auch noch Vorsatz unterstellt wird“, sagt Tom Louven, Fachanwalt für Verkehrsrecht gegenüber geblitzt.de. Auf dem Blitzer-Foto ist jedoch eindeutig ein Kleinwagen zu sehen. Auffällig ist allerdings ein Bus im Gegenverkehr, der sich zeitgleich im Erfassungsbereich der Messanlage befindet. Es wird nun geprüft, ob die elektronische Geschwindigkeitskontrolle beide Fahrzeuge gemeinsam erfasste und aus Pkw und Bus rechnerisch einen Lkw machte.
Gute Chancen für den Fahrer
Der Fahrer legte daraufhin Einspruch gegen den Bescheid ein. Die Bußgeldstelle hielt allerdings an der ursprünglichen Bewertung fest und leitete das Verfahren nach einer sogenannten Zwischenprüfung an die Staatsanwaltschaft weiter. Üblicherweise folgt darauf die Abgabe an das zuständige Amtsgericht. Die Chancen für den Fahrer stehen jedoch gut. Entscheidend ist das Beweisfoto – und das zeigt keinen Lkw. Anwalt Louven rät: „Da in Bußgeldbescheiden regelmäßig Fehler passieren, sollten Betroffene sie immer sorgfältig auf Plausibilität prüfen und im Zweifel einen Anwalt hinzuziehen.“ Wichtig für den Einspruch sei, die Frist von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids einzuhalten.
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