Ansbach/Pleinfeld - Wie aus dem Nichts eskaliert ein Streit, ein 15-Jähriger stirbt: Nach dem Tötungsdelikt am Brombachsee im Juni 2025 herrschte Bestürzung in ganz Franken - zum ersten Prozesstag entschuldigte sich die junge Angeklagte.

Der gewaltsame Tod eines 15-Jährigen in Mittelfranken hat im Juni vergangenen Jahres deutschlandweit für Bestürzung gesorgt: Nach einem Badetag wird der 15-Jährige am Großen Brombachsee an einer Bushaltestelle in der Nähe des Ramsberger Bahnhofs tot aufgefunden. Tatverdächtig: eine 19-jährige Nürnbergerin. Sie soll dem Jugendlichen zunächst einen Faustschlag verpasst und ihm dann mit einem Messer in den Hals gestochen haben.

In dieser Woche beginnt nun die aufwendige, juristische Aufarbeitung des Falls: Am Donnerstag, den 22. Januar, begann der Prozess vor der Jugendkammer des Ansbacher Landgerichts. Die Staatsanwaltschaft wirft der jungen Frau Mord mit Heimtücke vor.

Bereits am ersten Prozesstag bekam die zum Tatzeitpunkt 19-Jährige, die Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. „Es tut mir leid“, entschuldigte sich die junge Nürnbergerin laut Informationen der Deutschen Presse-Agentur bei der Mutter des Opfers. Die Mutter nahm die Entschuldigung der Angeklagten nicht an: „Mein Kind ist tot. Er kommt nie wieder“, sagte sie. Stockend und unter Tränen schilderte die Angeklagte vor Gericht, was an jenem Abend aus ihrer Sicht passiert ist. An die Tat selbst könne sie sich aber nicht erinnern, sagte sie. An dieser Darstellung gebe es nach Angaben der Vorsitzenden Richterin aber Zweifel, so die dpa.

Für den Donnerstagnachmittag ist zudem die Vernehmung von Zeugen aus dem Umfeld der Angeklagten vorgesehen.

Tötungsdelikt in Ramsberg: Vorwurf der Heimtücke - sieben Prozesstage angesetzt

Nach Angaben von Michael Tiedemann, Pressesprecher des Landgerichts Ansbach, sind derzeit sieben Verhandlungstage angesetzt. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit, wie es teils auch in Verfahren gegen Heranwachsende angewandt wird, sei bislang nicht beschlossen worden, so Tiedemann. Wann ein Urteil fallen könnte, ist offen - und hängt ganz vom Verlauf der Beweisaufnahme ab.

20 Zeugen und zwei Sachverständige sind geladen.

Polizisten und Mitarbeiter der Spurensicherung arb
Bei einem Streit zweier Gruppen von Jugendlichen ist am Brombachsee im Juni 2025 ein 15-Jähriger tödlich verletzt worden. Nun kommt es zum Prozess. © Goppelt/Vifogra/dpa

Tödlicher Streit am Brombachsee: Zigarette als Auslöser - Anklage schildert Hergang

Was genau nun am Abend des 21. Juni 2025 vorgefallen ist, steht nun im Zentrum des Prozesses: Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft Ansbach waren die beiden Gruppen am Abend gegen 21.30 Uhr, nach einem langen Sommertag, zufällig an der Bushaltestelle in Ramsberg aufeinandergetroffen. Beide hätten den Tag zuvor unabhängig voneinander am Brombachsee verbracht. Auf der einen Straßenseite stand eine fünfköpfige Gruppe um die Angeklagte, auf der anderen der 15-Jährige mit zwei Freunden.

Die Frage des Jugendlichen nach einer Zigarette soll laut Anklageschrift der Auslöser gewesen sein für die Eskalation, die binnen Minuten tödlich enden sollte.

Laut Anklageschrift soll die Nürnbergerin den Jugendlichen darauf rassistisch beschimpft und ihm unter anderem zugerufen haben, er solle für seine Zigaretten arbeiten und „in sein Land zurückgehen“. Das Opfer besaß die deutsche und die brasilianische Staatsangehörigkeit. Aus Sicht der Ermittler war Rassismus dennoch nicht das Motiv für die Tat.

Zwischen beiden soll sich dann eine hitzige verbale Auseinandersetzung mit gegenseitigen Beleidigungen entwickelt haben. Schließlich hätten sich dann beide Seiten aufgefordert, aufeinander zuzugehen. Die Behörden gehen davon aus, dass die 19-Jährige dann ein Taschenmesser aus der Tasche ihrer Partnerin nahm und mit ihrem Bruder die Straßenseite wechselte.

Mord in Ramsberg? 15-Jähriger starb noch vor Ort

Nach Informationen der Staatsanwaltschaft soll der 15-Jährige Gunzenhäuser schließlich als erster zugeschlagen und dabei den Bruder der Angeklagten getroffen haben. Was dann folgt, dauert nur wenige Sekunden.

Laut Anklageschrift soll die Nürnbergerin dem Jugendlichen zunächst einen wuchtigen Faustschlag ins Gesicht verpasst und ihm danach das bis dato versteckt gehaltene Messer in den Hals gerammt haben. Die Verletzung war tödlich: Trotz sofortiger Erste-Hilfe-Maßnahmen starb der 15-Jährige noch am Tatort. „Aufgrund der Schwere der Verletzung war eine Rettung des Geschädigten von vorneherein unmöglich“, sagte Staatsanwalt Christian Eberlein am Donnerstag vor Gericht.

Die Angeklagte flüchtete gemeinsam mit ihrem Bruder und ihrer Partnerin zu Fuß. Sie wurde noch am selben Abend - knapp zwei Stunden nach der Tat - im Rahmen einer großen Fahndung festgenommen, wie das Polizeipräsidium Mittelfranken damals mitgeteilt hatte.

Video von der tödlichen Attacke in Ramsberg

Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Mordanklage unter anderem auf eine Videoaufnahme der Tat, außerdem auf zahlreiche Zeugenaussagen. Aus Sicht der Anklage sei das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt, da der Jugendliche den Messerangriff nicht erwartet habe.

Im Prozess dürfte neben der Tat selbst vor allem eine juristisch entscheidende Frage im Mittelpunkt stehen: Soll auf die Angeklagte Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet werden? Davon hängt das mögliche Strafmaß maßgeblich ab. Entscheidend ist zudem, ob das Gericht der Auffassung der Staatsanwaltschaft folgt und die Tat als Mord und nicht etwa als Totschlag wertet.

Bei einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht drohen bis zu zehn, in Ausnahmefällen bis zu 15 Jahre Haft. Wird Erwachsenenstrafrecht angewandt und das Gericht folgt der Mordanklage, wäre eine lebenslange Freiheitsstrafe zwingend vorgesehen.