Nürnberg - Nürnberg bekommt eine weitere Alkoholverbotszone. Außerdem verbietet die Stadt künftig das Mitführen und den Konsum von Cannabis im Bereich des Nürnberger Hauptbahnhofs. Das steckt dahinter und das ist geplant.

Schon seit 2017 gilt rund um den Nürnberger Hauptbahnhof ein Alkoholverbot, dieses wurde nun ausgeweitet. Nun wird auch das Mitführen und der Konsum im Bereich des Aufseßplatzes in der Südstadt verboten. Das hat der Nürnberger Stadtrat jetzt beschlossen.

Doch damit nicht genug: Wie die Stadt Nürnberg mitteilt, darf auch das inzwischen teilweise legalisierte Cannabis rund um den Hauptbahnhof wohl künftig nicht mehr konsumiert und mitgeführt werden. Konkret bedeutet das: Weder Alkohol noch Cannabis dürfen in diesem Bereich sichtbar mitgeführt werden, wenn sie zum unmittelbaren Konsum bestimmt sind - also etwa ein geöffnetes Bier in der Hand oder ein bereits gedrehter Joint in der Tasche, wie aus der Alkoholverbotsordnung der Stadt Nürnberg hervorgeht. Wenn Alkohol oder Cannabis beispielsweise verpackt im Rucksack transportiert werden, stellt das hingegen kein Problem dar.

Zur Begründung der Entscheidung verweist die Stadt darauf, dass sie mit der neuen Regelung den Handel mit Betäubungsmitteln eindämmen und der Polizei mehr Handlungsspielraum schaffen möchte.

Hier gilt das Cannabis- und Alkoholverbot rund um den Nürnberger Hauptbahnhof

Die Cannabis-Verbotszone soll sich vor dem Haupteingang des Hauptbahnhofes vom Sterntor über den Frauentorgraben und den Bahnhofsplatz bis hin zur Allersberger Unterführung erstrecken. Das zeigt eine Karte, die die Stadt Nürnberg veröffentlicht hat. Außerdem umfasst sie hinter dem Bahnhof den Bereich vom Tafeltunnel über den Celtisplatz und die Straße Hinterm Bahnhof.

Die sogenannte Alkoholverbotsordnung gilt ebenfalls vor dem Bahnhof sowie in Zukunft auch auf dem Aufseßplatz.

Weiter heißt es in der Mitteilung, könne der neue Leitfaden der Nürnberger Sicherheitspolitik, zudem die Verbotszonen am Hauptbahnhof gehören, als „Blaupause für andere Plätze und Orte in Nürnberg dienen; individuell angepasst an die örtlichen Probleme und Bedingungen“.

Städte können Cannabis und Alkohol in bestimmten Fällen verbieten

Städte und Gemeinden haben die Möglichkeit, auf bestimmten Flächen den Konsum und das Mitführen alkoholischer Getränke zu untersagen. Dies ist dann der Fall, wenn bestimmte Anhaltspunkte dafür sprechen, dass aufgrund von übermäßigem Alkoholkonsum an diesen Orten regelmäßig Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden. Das Hauptziel einer solchen Verbotszone ist es, die negativen Folgen übermäßigen Alkoholkonsums in einem bestimmten Bereich effektiv zu bekämpfen.

Auch dürfen Städte für bestimmte öffentliche Bereiche Cannabisprodukte verbieten, vorausgesetzt es besteht eine Gefahr oder erhebliche Belästigung für Andere. Das urteilten kürzlich die obersten bayerischen Verwaltungsrichter in einem Münchener Fall. Die Schlösser- und Seenverwaltung wollte dort im Englischen Garten den Konsum von Cannabis untersagen, musste das Verbot dann aber wieder zurückziehen. Die Begründung des Gerichts war laut SZ-Bericht: Die Rauchschwaden mit dem typischen Geruch seien nicht mehr Belästigung als das Rauchen normaler Zigaretten.

Während das Bahnhofsgebäude selbst dem privaten Hausrecht der Deutschen Bahn unterliegt, sind die unterirdischen Flächen, inklusive des U-Bahn-Verteilergeschosses und der Einkaufspassagen, öffentliche Verkehrsflächen und dienen dem Fußgängerverkehr als Hauptzugang zur Innenstadt. Diese Bereiche ziehen seit jeher unterschiedliche Personengruppen an. Laut Angaben der Stadt treffen hier täglich etwa 130.000 Menschen aufeinander. Deshalb sei die Sicherheit gerade dort der Stadt Nürnberg ein zentrales Anliegen, heißt es in der Mitteilung.

Anmerkung der Redaktion: Aufgrund von Unklarheiten wurde dieser Artikel nachträglich ergänzt und der Begriff „Mitführen“ präzisiert.

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