Nürnberg - Immer wieder tauchten in den vergangenen Monaten in und um Nürnberg falsche Handwerker auf, die Dachsanierungen und Asbestentsorgung anboten. Jetzt hat die Polizei über 20 Tatverdächtige ermittelt.

Das Polizeipräsidium Mittelfranken stellte zuletzt verstärkt Fällen fest, in denen sich Personen als Handwerker ausgaben, um Dachsanierungen und die Entsorgung von asbesthaltigen Wellzementplatten anzubieten. Bereits in den Jahren 2019 bis 2020 sei es zu einer Steigerung solcher Fälle auf einen mittleren zweistelligen Bereich gekommen, berichtet das Präsidium in einer Mitteilung. In vielen Fällen sollen die Täter die asbesthaltigen Platten illegal in den Wäldern in Mittelfranken entsorgt haben. Asbest ist ein gesundheitsschädigender Stoff, der schon in geringsten Mengen schwere Erkrankungen verursachen kann.

Zwischen Juli und November wurde nun erneut ein Anstieg solcher Taten verzeichnet - das für Umweltdelikte zuständige Fachkommissariat des Kriminalfachdezernats führte „umfangreiche Ermittlungen und Tatortarbeiten“ durch. In zehn Fällen verlangten die Tatverdächtigen von den Auftraggebern überhöhte Beträge für ihre Leistungen. In einem Fall konnten die Beamten eine illegale Ablagerung in Nürnberg-Kraftshof einem der angezeigten Sachverhalte zuordnen.

Auch mit aufgefundenen Beweismitteln konnten die Beamten rund 23 Tatverdächtige ermitteln und alle derzeit bekannten Fälle klären. Die Tatverdächtigen sind im Alter zwischen 19 und 51 Jahren. Auch zwei Kleintransporter beschlagnahmten die Ermittler, sie wurden zur Begehung der Taten genutzt, heißt es in der Mittelung weiter. Insgesamt belaufe sich der Sachverhalt auf rund 70.000 Euro.

Die Tatverdächtigen müssen sich nun wegen des Verdachts des Betrugs, des unerlaubten Umgangs mit Abfällen sowie des Verstoßes gegen das Chemikaliengesetz strafrechtlich verantworten. Die korrekte und spezifizierte Entsorgung von Asbest dient dem Schutz der Umwelt und Gesundheit. Die unerlaubte Entsorgung ist strafbar: Nach §326 StGB kann der unerlaubte Umgang mit krebserzeugenden Stoffen wie Asbest bzw. die Beseitigung mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.

Auch mit aufgefundenen Beweismitteln konnten die Beamten rund 23 Tatverdächtige ermitteln und alle derzeit bekannten Fälle klären. Die Tatverdächtigen sind im Alter zwischen 19 und 51 Jahren. Auch zwei Kleintransporter beschlagnahmten die Ermittler, sie wurden zur Begehung der Taten genutzt, heißt es in der Mittelung weiter. Insgesamt belaufe sich der Sachverhalt auf rund 70.000 Euro.

Die Tatverdächtigen müssen sich nun wegen des Verdachts des Betrugs, des unerlaubten Umgangs mit Abfällen sowie des Verstoßes gegen das Chemikaliengesetz strafrechtlich verantworten. Die korrekte und spezifizierte Entsorgung von Asbest dient dem Schutz der Umwelt und Gesundheit. Die unerlaubte Entsorgung ist demnach strafbar: Nach §326 StGB kann der unerlaubte Umgang mit krebserzeugenden Stoffen wie Asbest bzw. die Beseitigung mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.


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