Nürnberg - „Mist.“ Das denkt sich aktuell wohl nicht nur die übellaunige KiKA-Kultfigur Bernd das Brot: Denn der Kinderkanal steht nach 27 Jahren im TV nun vor großen Veränderungen.

Nach rund 27 Jahren sieht sich der Kinderkanal KiKA vor großen Veränderungen, womöglich droht sogar das Aus im Fernsehprogramm. Grund für das Bangen um die Zukunft des Kinderkanals ist die geplante Rundfunkreform von ARD und ZDF, die derzeit in den Bundesländern beraten wird und am 1. Dezember 2025 in Kraft treten soll - wenn alle 16 Länder zustimmen.

Rundfunkreform soll Kosten sparen und Programme digitaler machen

Im Reformstaatsvertrag haben die Bundesländer erarbeitet, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk effizienter und zeitgemäßer gestaltet werden kann. Der Vertrag regelt, wie ARD, ZDF und Deutschlandradio künftig kostengünstiger arbeiten und ihre Inhalte verbreiten dürfen. Den KiKA betrifft das insofern, als dass ein zentraler Punkt für das Angebot für junge Menschen in dem Vertragsentwurf auftaucht: Das Angebot für junge Menschen solle gebündelt werden. Bisher gab es KiKA, funk, ZDF-neo und ARD One. „Diese Einzelangebote werden erstmals in ein abgestimmtes öffentlich-rechtliches Angebotsportfolio für die jüngeren Teile der Bevölkerung eingebunden“, heißt es im Vertrag.

Nach dem Entwurf könnte KiKA in Zukunft nicht mehr als eigenständiges lineares Fernsehprogramm empfangbar, sondern nur noch online abrufbar sein. Im normalen Fernsehen - egal ob über Satellit, Kabel oder Antenne könnten Kinder dann also kein KiKA mehr schauen, nur noch im Internet, über Streaming-Dienste, Mediatheken oder Apps.

Begründet wird diese Entscheidung auch mit dem Nutzungsverhalten junger Menschen, welches inzwischen zum größten Teil non-linear ist. Die linearen Sender für das junge Publikum sollen zum 1. Januar 2029 eingestellt werden.

„Generationenabrisse“ sollen verhindert werden

Laut dem Vertragsentwurf wolle man damit „Generationsabrisse“ verhindern. Die Sparten könnten dann künftig enger miteinander arbeiten und übergreifende Formate schaffen, zum Beispiel eine Kooperation aus KiKA und funk. Die Kinder, welche KiKA-Inhalte anschauen, sollen damit an das Format der nächsten Altersgruppe herangeführt werden und indirekt „hineinwachsen“.

Rundfunkreform betrifft auch andere Bereiche

Nicht nur der KiKA steht vor einem Wandel: Die Rundfunkreform wird die öffentlich-rechtliche Medienlandschaft deutlich verändern, wenn alles umgesetzt wird, wie aktuell geplant. So sollen nicht nur Spartensender zusammengelegt oder eingestellt werden, um Kosten zu sparen. Aus dem Vertragsentwurf geht auch hervor, dass weniger Textangebote im Netz zu finden sein sollen, um die Konkurrenz zu Online-Medien zu vermeiden. Die Öffentlich-Rechtlichen sollen insgesamt schlanker und digitaler werden.

13 von 16 Bundesländern haben bereits zugestimmt

Bisher haben 13 Bundesländer dem Reformstaatsvertrag zugestimmt, darunter auch Sachsen, das Ende Oktober nach langer Debatte mit knapper Mehrheit Ja sagte. Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen müssen noch abstimmen. Deren Zustimmung gilt als Formsache, womit der Vertrag voraussichtlich zum 1. Dezember 2025 in Kraft treten kann.

Ein Abschalten des KiKA ist zum 1. Dezember 2025 nicht vorgesehen. Der Termin markiert den Beginn einer Übergangsphase, in der geprüft wird, wann und wie der Sender vollständig ins Netz überführt wird. Bereits am 18. November 2025 endet jedoch die Ausstrahlung über Satellit.

Kein Effekt auf Rundfunkbeitrag

Der Reformstaatsvertrag betrifft den Rundfunkbeitrag nicht direkt. Der Beitrag, den alle Haushalte derzeit zahlen, liegt bei 18,36 Euro. Eine mögliche Erhöhung wird separat behandelt. Die unabhängige Kommission KEF hatte empfohlen, den Beitrag ab 2025 zu erhöhen, einige Länder wollten einer Erhöhung aber erst zustimmen, wenn Reformen umgesetzt sind. Da sich die Länder nicht einigen konnten, haben ARD und ZDF das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet, das voraussichtlich 2026 endgültig entscheiden wird.