Ansbach/Pleinfeld - Nach dem tödlichen Angriff auf einen 15-Jährigen am Brombachsee ist eine 19-Jährige wegen Mordes angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf ein Video und zahlreiche Zeuginnen und Zeugen.

Eine 19-Jährige ist nach dem Tötungsdelikt an einem 15-Jährigen am Brombachsee wegen Mordes angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaft Ansbach wirft der Deutschen vor, mit dem Jugendlichen am 21. Juni dieses Jahres an einer Bushaltestelle in Ramsberg am Brombachsee (Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen) in Streit geraten zu sein.

Dabei soll sie dem 15-Jährigen zunächst einen Faustschlag verpasst und anschließend mit einem Messer in den Hals gestochen haben. Der Jugendliche starb noch vor Ort.

Rassismus laut Staatsanwaltschaft nicht das Motiv

Aus Sicht der Anklage ist bei der Tat das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. „Wir gehen davon aus, dass die Angeklagte das Taschenmesser bis zuletzt verborgen gehalten hat und der Geschädigte deswegen nicht erkennen konnte, dass ein Angriff mit einem Messer folgt“, so Jonas Heinzlmeier, Oberstaatsanwalt und Sprecher der Staatsanwaltschaft Ansbach.

Die Staatsanwaltschaft teilte zudem mit, dem Streit seien „höchstwahrscheinlich fremdenfeindliche Äußerungen“ der 19-Jährigen gegenüber dem Jugendlichen vorausgegangen. Dieser habe die deutsche und die brasilianische Staatsangehörigkeit. „Dass Ausländerfeindlichkeit tragendes Motiv der Tat war, haben die Ermittlungen nicht ergeben“, fügte die Behörde hinzu. Die Äußerungen seien wohl nicht der Auslöser gewesen, sondern seien im Verlauf der Auseinandersetzung gefallen. „Wir gehen davon aus, dass ein Streit um eine Zigarette sich hochgeschaukelt hat“, so Heinzlmeier. Davon war bereits kurze Zeit nach dem Vorfall die Rede gewesen.

Die Anklage stützt sich demnach auf eine Videoaufnahme der Tat, zudem seien 29 Zeugen und drei Sachverständige benannt worden. Über die Zulassung der Anklage hat nun eine Jugendkammer des Landgerichts Ansbach zu entscheiden.

Dabei wird auch zu entscheiden sein, ob für die 19-Jährige Jugendstrafrecht oder allgemeines Strafrecht zur Anwendung kommt. Bei einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht drohen ihr demnach bis zu 15 Jahre Haft, nach allgemeinem Strafrecht könnte sie gar eine lebenslange Freiheitsstrafe erhalten.

Die Angeklagte sitzt seit der Tat in Untersuchungshaft. Der Fall soll vor dem Landgericht Ansbach verhandelt werden, Heinzlmeier rechnet damit, dass der Prozess etwa zu Beginn des neuen Jahres beginnt.

Dieser Artikel wurde am 22. Oktober 2025 um 13 Uhr aktualisiert.