
Der Vorfall hat sich bereits in der Nacht von Sonntag auf Montag, den 13. Oktober, ereignet und muss für den Fahrer des Wohnmobils wohl ein Schock gewesen sein. Gegen 1 Uhr war der 40-Jährige auf dem Frankenschnellweg aus Richtung Erlangen in Fahrtrichtung Nürnberg unterwegs, als ein Unbekannter ein Fahrrad von der Brücke auf die Fahrbahn warf. Das Wohnmobil des 40-Jährigen direkt von dem Fahrrad getroffen, der rechte Teil der Frontscheibe wurde dabei stark beschädigt, so die Polizei.
Wie durch ein Wunder gelang es dem Fahrer aber, das Gefährt auf der sonst leeren Straße kontrolliert zum Stillstand zu bringen. Verletzt wurde er nicht.
Fahndung zunächst erfolglos
Die Nürnberger Mordkommission nahm die Ermittlungen wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts auf. Die Beamten leiteten unmittelbar danach eine Fahndung ein, dabei kam auch ein Polizeihubschrauber zum Einsatz, jedoch verlief die Suche nach dem Täter zunächst ohne Erfolg.
Gefährliche Aktion im Bahn-Verkehr: 26-Jähriger bereits bekannt
Ein DNA-Treffer an dem zuvor gestohlenen Fahrrad rückte jetzt aber einen 26-Jährigen in den Fokus der Ermittler, wie die Polizei am Donnerstag vermeldet. „Recherchen ergaben“, so die Beamten weiter, dass der Mann bereits am im April „einen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr begangen hatte“. Damals soll er einen Fernsehbildschirm auf die Front einer einfahrenden U-Bahn am Nürnberger Hauptbahnhof geworfen haben, wie wir berichteten. Bei seiner Festnahme damals soll er wirre Angaben gemacht haben, weshalb er in einer Fachklinik untergebracht worden war.
Am vergangenen Sonntag (19.10.2025), nur wenige Tage nach dem Fahrradwurf auf den Frankenschnellweg, leiteten Polizeibeamte ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gegen den 26-Jährigen ein. In der Eilgutstraße war er gegen 18.25 Uhr zwischen zwei geparkten Fahrzeugen unvermittelt auf die Fahrbahn gesprungen, als ein Auto vorbeifuhr. Zu Schaden sei niemand gekommen.
Am vergangenen Mittwoch wurde er nach dem DNA-Treffer und dem Erlass eines sogenannten Unterbringungsbefehls festgenommen und wird im Lauf des Tages einem Ermittlungsrichter vorgeführt.
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