
Es ist nur wenige Tage her, da ging am Münchener Flughafen fast nichts mehr. Nachdem Drohnen im Landebahnen-Bereich gesichtet worden waren, hatte die Deutsche Flugsicherung die Start- und Landebahnen gesperrt. Dass Drohnenflüge den Flugverkehr stören, kommt immer wieder vor: „Drohnensichtungen gibt es, seit es Drohnen gibt, überall“, sagt Michael Petzold, Sprecher des Polizeipräsidiums Mittelfranken.
Auch in Nürnberg werden laut Petzold jährlich rund ein bis zwei Dutzend Drohnen über dem Flughafengelände gesichtet. Allerdings sei hier bislang kein mit München vergleichbarer Fall aufgetreten. In Nürnberg seien es „ausnahmslos“ private Flugkörper gewesen, so Petzold.
Was aber, wenn doch einmal Gefahr durch Drohnen droht? Darauf sei der Albrecht Dürer Airport Nürnberg vorbereitet, sagt Petzold im Gespräch mit unserer Redaktion. In solch einem Szenario würden verschiedene Akteure wie Polizei, Deutsche Flugsicherung, Sicherheitsdienst des Airports und Zoll zusammenarbeiten. „Wenn Drohnen gesichtet werden, löst das eine Kette an Mechanismen aus“, erklärt der Polizeisprecher. Diese Abläufe sind ihm zufolge in einem umfassenden Sicherheitskonzept geregelt. Das Ziel sei dann: möglichst schnell erkennen, ob ein Objekt im Luftraum ein Sicherheitsrisiko darstellt - und dann entsprechend handeln.
Wie aber ist das möglich? „Wir haben als Polizei die technischen Möglichkeiten, Drohnen und ihre Piloten zu orten“, sagt Petzold. „Wir stehen in engem Austausch mit anderen Flughäfen und beobachten genau, was in München passiert ist und wie dort darauf reagiert wurde.“ Das Sicherheitskonzept am Airport Nürnberg sei flexibel und könne jederzeit angepasst werden. Aus Sicherheitsgründen verrät Petzold bewusst keine weiteren Details. Und auch der Albrecht Dürer Airport nennt keine Einzelheiten und verweist auf Anfrage auf die Polizei, die für „die Detektion und Abwehr von Drohnen am Flughafen Nürnberg“ zuständig sei.
Grundsätzlich gilt rund um Flughäfen eine sogenannte Flugbeschränkungszone, diese erstreckt sich unter anderem über die Start- und Landebahn und die Ein- und Ausflugsschneise. Grund dafür ist, dass Drohnen insbesondere während Start und Landung eine Gefahr für Flugzeuge darstellen können - auch wenn es sich um unbewaffnete Drohnen handelt. So können sie beispielsweise mit einem Flugzeug kollidieren oder durch Turbinen eingezogen werden und so größere Schäden verursachen.
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