Nürnberg - Dass Markus Söder gerne seine kulinarischen Erlebnisse auf Instagram teilt, wissen mittlerweile quasi alle. Eines seiner Leibgerichte: Der Döner. Und den hat sich die CSU nun patentieren lassen.

Bayerns Ministerpräsident liebt es, sich beim Essen zu filmen und das dann auf Social Media mit seinen Followern zu teilen - dafür hat sich längst auch ein eigener Hashtag "#söderisst" etabliert. Da sieht man dann den Fraktionsvorsitzenden der CSU herzhaft in Drei im Weggla beißen oder über den Döner schmachten. Dass der 58-Jährige das türkisch-angehauchte Fleischsandwich nahezu verehrt, hat man spätestens auch seit der Einladung des Ministerpräsidenten zum Döneressen 2024 mit ihm und einigen Followern gemerkt.

Auch jüngst rund um Söders Sommerinterview in Berlin hat die Netzgemeinde wieder neuen Content gekriegt: Diesmal beißt der Ministerpräsident in ein extra großes Exemplar eines Döners. Und die Netzgemeinde? Die erheitert sich zum einen über den Food-Content des bayerischen Politikers, zum anderen sind immer mehr Menschen genervt, Teil am Essverhalten des Herrn Söder zu haben. Sie haben die Schnauze voll.

Jetzt ist auch öffentlich geworden, dass Markus Söder und die CSU sich den "Söder-Kebab" haben patentieren lassen. Die Ambitionen dahinter sind allerdings nicht unbedingt direkt klar: Aus welchem Grund ist die Sicherung der Markenrechte in diesem Fall wichtig?

Unter dem Aktenzeichen 3020240083754 ist die Marke "Söder Kebab" offiziell beim Marken- und Patentamt angemeldet. Sowohl die Wortkombination als auch ein gezeichnetes Bild von Söder als Kebab-Mann sind nun also rechtlich geschützt - Anmeldetag ist der 25. Juli 2024, Tag der Eintragung im Register ist der 27. August 2024.

Söder-Kebab ist eigene Marke

Bedeutet die Anmeldung der Kebabmarke nun, dass er gänzlich auf Kulinarik umschwenkt? Eher nicht. Beim Blick in die Registerauskunft des Marken- und Patentamts wird klar: Nicht Söder als Privatperson, sondern eine Tochterfirma seiner Partei hat die Marke angemeldet: "Christlich-Soziale Union in Bayern eingetragener Verein". Nun ist die Prüfung durch das Marken- und Patentamt offenbar abgeschlossen - und die CSU und Söder können offiziell mit der eingetragenen Marke werben. Denn als geschützt gilt unter anderem die Nutzung für Flyer, Aufkleber oder T-Shirts, aber genauso Werbung und Marketing via Social Media oder auch: Speisesalz, Würzmittel oder Fleisch und Fleischerzeugnisse.

Für den Ministerpräsidenten selbst dürfte es vor allem wieder ein Marketing-Gag sein - wie das genannte Fantreffen oder die Ausgabe von "Söder-Döner" auf dem CSU-Parteitag im vergangenen Oktober. Seitdem die Marke nun offiziell eingetragen ist, bietet die CSU in ihrem Onlineshop Merchandise in Form von T-Shirt und Pullover an.

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Ob sich Söder langfristig tatsächlich ein zweites Standbein in der Gastronomie schaffen möchte, ist unklar, aber möglich, durch die geschützte Nutzung für Fleisch- und Fleischerzeugnisse, Molkereiprodukte, Suppen und Brühen oder Fleischextrakte. Den Weg zu seinem Dönerimbiss hat sich der bayerische Ministerpräsident jedenfalls geebnet.