Vor allem via Social Media hat sich das Unternehmen einen Namen gemacht, nun muss der Hersteller „KoRo“ mehrere Produkte zurückrufen. Grund dafür ist laut Angaben der Verantwortlichen, „dass der im Produkt verwendete Rohstoff (Sonnenblumenkerne) den gesetzlichen Grenzwert an Ochratoxin A überschritten hat“, heißt es in einer offiziellen Mitteilung des Unternehmens.
- Bio Auberginen Aufstrich 380 g (Artikelnummer: AUFSTR_036, EAN: 4255582807066) mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 12.02.2027 und 19.02.2027
- Bio Kichererbsen Aufstrich 380 g (Artikelnummer: AUFSTR_037, EAN: 4255582807080) mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 19.02.2027
- Bio Tomate Basilikum Aufstrich 380 g (Artikelnummer: AUFSTR_038, EAN: 4255582807103) mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 12.02.2027, 13.02.2027, 20.02.2027 und 21.02.2027
- Pikanter Bio Paprika Aufstrich 380 g (Artikelnummer: AUFSTR_042, EAN: 4255582809718) mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 19.02.2027 und 20.02.2027
Es wird dabei betont, dass keine weiteren Produkte mit anderen Chargennummern oder Mindesthaltbarkeitsdaten betroffen sind. Und auch, dass das Risiko für Endverbraucherinnen und -verbraucher minimal ist – dennoch werden die Produkte vorsorglich zurückgerufen, da eine Gesundheitsgefahr nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.
Der nachgewiesene Rohstoff Ochratoxin A „wird von Schimmelpilzen gebildet und kommt als Verunreinigung in verschiedenen Lebensmitteln vor“, erklären die Verantwortlichen in der Mitteilung weiter. Vom Verzehr der genannten Produkte sollte aus Verbraucherschutz also abgesehen und die Produkte entsorgt werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher, die einen der entsprechenden Artikel über den Online Shop gekauft haben, können diesen Kauf bis spätestens 1. September 2025 über ein Formular auf der Website melden. Die Rückerstattung erfolgt dann über die gleiche Zahlungsmethode, die für den Kauf genutzt wurde.
Personen, die eines der Produkte über den Einzelhandel gekauft haben, können diese dort zurückgeben und erhalten ebenfalls den Kaufpreis zurückerstattet – auch ohne Vorlage eines Kassenbons.