
Vieles zu diesem Fall liegt im Dunkeln, aber so viel ist bereits sicher: Fast hätte jemand die Schweiz um sensationelle 2,4 Milliarden Franken (über 2,5 Milliarden Euro) erleichtert. Und das ganz legal. Aber der Reihe nach.
Im Jahr 2024 stellte jemand aus Deutschland einen Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer. Das berichtet das Medienportal blick.ch. Die stellt demzufolge eine Art Pfand dar. Denn wer in der Schweiz Geld in Form von Zinsen und Dividenden, also Kapitalerträgen kassiert, muss auf diese Gewinne einen Steuersatz von 35 Prozent bezahlen. Das soll vor allem die Steuerhinterziehung eindämmen, schreibt die Eidgenössische Steuerverwaltung auf ihrer Website.
Diese Steuer kann sich die betreffende Person aber wieder, zumindest in Teilen, zurückerstatten lassen. Selbst dann, wenn sie im Ausland wohnt. Dafür braucht es ein Abkommen zwischen der Schweiz und dem Land, in dem die Person ihren Wohnsitz hat, so Blick.ch weiter. Dazu kommt dann noch eine Bestätigung der dortigen Behörde, dass alles ordnungsgemäß angegeben wurde.
Und Deutschland ist so ein Land, mit dem die Schweiz ein Abkommen hat. Für eine maximale Rückerstattung in Höhe von 20 Prozent genügt hier ein online ausgefüllter Antrag. Den benutzte wohl auch derjenige, der versuchte, sich die 2,4 Milliarden Franken überweisen zu lassen. Ob es sich dabei um eine Person oder ein Unternehmen handelt, wollten die Schweizer Behörden den Medien nicht verraten.
Formfehler rettet Schweiz
Da mit dem Antrag zuerst alles in Ordnung schien, hatte die Schweiz den Auszahlungsbetrag bereits bereitgelegt. Doch dann die Erleichterung: Bei einer genaueren Untersuchung stellten Prüfer und System fest, dass der Antrag falsch ausgefüllt und verwirkt worden sei, schreibt Blick.ch weiter.
Eine Nachricht, die in Bern für einigen Jubel und in Deutschland für lange Gesichter gesorgt haben dürfte. Spannend wäre jetzt nur noch, zu erfahren, um wen es sich bei dem Anleger handelte. Denn dessen Kapitalertrag hätte für eine Rückzahlung in dieser Höhe bei mindestens sieben Milliarden Franken liegen müssen.