Nantes - In der Bretagne ist ein Jogger vermutlich nach Kontakt mit Grünalgen-Gasen verstorben. Die Familie klagte daraufhin. Jetzt hat ein Gericht ein überraschendes Urteil gesprochen.

Im Jahr 2016 war der Jogger Jean-René Auffray im Mündungsgebiet des nordbretonischen Flusses Gouessant unterwegs. Kurz darauf war er tot, berichtet die französische Zeitung Ouest France. Die Familie Auffrays wollte sein Ableben aber nicht einfach so hinnehmen, sondern verklagte stattdessen den französischen Staat. Denn sie ist der Meinung, dass sein Tod auf Grünalgen zurückzuführen ist, gegen deren Bekämpfung die Behörden zu wenig unternehmen würden.

Grünalgen sind in der Bretagne ein weit verbreitetes Problem: Denn durch die exzessive Landwirtschaft werden viele Flüsse mit Nitrat angereichert. Das lässt das Wachstum der Algen nach Angaben der Tagesschau regelrecht explodieren. Normalerweise sind die Pflanzen ungefährlich, aber wenn sie an Land gespült werden und dort verrotten, werden 20 verschiedene Gase freigesetzt. Dadurch sollen bereits einige Tiere gestorben sein. Doch fiel auch Jean-René Auffray den Algen zum Opfer?

Diese Frage ist jetzt mit einem klaren „ja“ beantwortet worden. Die erste Instanz wies die Klage zwar noch ab, aber das Verwaltungsberufungsgericht in Nantes gab der Familie recht, berichtet die Zeitung Le Monde. Dabei berief es sich auf mehrere Dokumente, die nahelegen, dass der Tod Auffrays plötzlich eintrat und auf ein Lungenödem zurückzuführen ist. Das könne nur durch das Einatmen von Schwefelwasserstoff in erhöhter Konzentration begründet werden. Ein Gas, das beim Verrotten der Algen entsteht.

Weil der französische Staat es versäumt habe, die europäischen und nationalen Vorschriften zum Schutz der Gewässer umzusetzen, werde ihm eine Schuld von 60 Prozent zugesprochen, so das Gericht. Das bedeutet eine Zahlung von 277. 343 Euro zuzüglich Zinsen an die Ehefrau Auffrays. Seine Kinder bekommen jeweils 15.000 Euro und der Bruder 9000 Euro.

Urteil mit Signalwirkung

40 Prozent der Schuld verbleiben allerdings bei dem Verstorbenen, da er beim Joggen in der Flussmündung ein Risiko eingegangen sei, obwohl er sich der Gefahren bewusst gewesen wäre, schreibt Ouest France. Es ist das erste Urteil dieser Art, das in Frankreich gefällt wurde.