Köln - Meta will öffentliche Beiträge bei Facebook und Instagram für das Training seiner KI nutzen. Verbraucherschützer sehen jedoch Verstöße gegen Datenschutzregeln - und haben jetzt ein Gericht angerufen.

Der Streit zwischen der Verbraucherzentrale NRW und dem Facebook-Konzern Meta um die Verwendung von Nutzerdaten für ein Training der KI-Software Meta AI geht jetzt vor Gericht. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf habe beim Oberlandesgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen Meta beantragt. Dem vorangegangen war bereits eine Abmahnung der Verbraucherzentrale gegenüber Meta am 30. April 2025.

Die geplante Nutzung personenbezogener Daten aus Instagram und Facebook für das KI-Training solle jetzt im Eilverfahren gestoppt werden, hieß es.

Laut Verbraucherzentrale (VZ) hatte Meta Mitte April angekündigt, ab dem 27. Mai in seinen Diensten Facebook und Instagram veröffentlichte Beiträge europäischer Nutzerinnen und Nutzer für KI-Trainingszwecke zu verwenden. Meta berufe sich dabei auf ein „berechtigtes Interesse“ und verwende die Daten, sofern die Kunden nicht aktiv widersprächen. Die Verbraucherzentrale NRW hält das Vorgehen für nicht rechtens und sieht einen Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht.

Meta: Unser Ansatz entspricht den europäischen Richtlinien

Meta weist die Vorwürfe zurück. „Unser Ansatz entspricht den klaren Richtlinien, die im Dezember vom Europäischen Datenschutzausschuss vorgegeben wurden, und folgt umfangreichen und fortlaufenden Gesprächen mit der irischen Datenschutzkommission, unserem federführenden Datenschutzregulator in Europa“, erklärte ein Sprecher. Man habe den Menschen in der EU eine Möglichkeit gegeben, gegen die Nutzung ihrer Informationen für diese Zwecke Einspruch zu erheben, und sie über dieses Recht per E-Mail und In-App-Benachrichtigungen informiert.

Der Sprecher sprach von einem weiteren Beispiel für den zersplitterten und unvorhersehbaren rechtlichen und regulatorischen Rahmen Europas. Dieser hemme Innovationen, untergrabe die Sicherheit der Unternehmen und widerspreche den jüngsten Bestrebungen der Europäischen Kommission und der neuen deutschen Bundesregierung, neue Technologien für das Wirtschaftswachstum zu nutzen.

In einer anderen Stellungnahme hatte Meta vergangene Woche die Pläne verteidigt: „Dieses Training ist in der Branche üblich und entscheidend dafür, dass unsere modernen KI-Produkte und -Modelle die deutsche Kultur, Sprache und Geschichte zunehmend besser verstehen und wiedergeben.“

Diese Daten will Meta sich einverleiben

Widerspricht man der Datennutzung nicht, landen einige, zum Teil sehr private Informationen im Wissensfundus von Meta. Dazu zählen sämtliche öffentlich geteilte Beiträge von Nutzerinnen und Nutzern wie Urlaubsfotos, Geburtstagsgrüße und Videos von Personen, die älter als 18 Jahre sind, inklusive Klarnamen, Nutzernamen und Profilbilder. Und das sowohl von Facebook- als auch Instagram-Accounts. Private Chat-Nachrichten und WhatsApp-Unterhaltungen sollen laut Meta davon ausgenommen bleiben. Meta hätte allerdings ohnehin keinen Zugriff, da diese Nachrichten Ende-zu-Ende-verschlüsselt sind. Allerdings: Gespräche mit der Meta KI selbst können für Trainingszwecke herangezogen werden.

VZ: Entwicklung von KI soll auf fairer Grundlage erfolgen

„Mit dem Antrag auf einstweilige Verfügung wollen wir verhindern, dass Meta Fakten schafft, bevor die Rechtslage geklärt ist“, erklärte VZ-Datenschutzexpertin Christine Steffen laut Pressemitteilung. „Sind die Daten erst einmal für KI verwendet worden, ist ein Rückruf kaum noch möglich.“

Es sei nicht das Ziel der Verbraucherzentrale, die Entwicklung künstlicher Intelligenz zu verhindern, sondern sicherzustellen, dass sie auf einer rechtsstaatlichen und fairen Grundlage erfolge. „Meta scheint seine kommerziellen Interessen über die Rechte der Betroffenen zu stellen.“ Verbraucher sollten die Kontrolle über ihre persönlichen Daten behalten.

Widerspruchsmöglichkeiten „unzureichend“ - Datenschützer üben Kritik

Bis zum 26. Mai haben Nutzerinnen und Nutzer noch die Möglichkeit, dieser Datenverwendung auf Facebook und Instagram zu widersprechen, da Meta ab dem 27. Mai mit der Nutzung der Inhalte beginnen möchte. Dafür müssen sie im eigenen Konto angemeldet und die E-Mail-Adresse für eine Bestätigung hinterlegt sein. Eine Begründung braucht es nicht.

Trotz eines Widerspruchs kann es sein, dass personenbezogene Daten verarbeitet werden, etwa wenn Freundinnen oder Freunde dieser zugestimmt und Bilder gepostet posten, auf denen man selbst zu sehen ist. Diese Bilder werden vor dem Training nicht unkenntlich gemacht.

Und: Wer nicht aktiv der KI-Trainingsnutzung widerspricht, erteilt eine „stillschweigende Zustimmung“. Eine spätere Nachfrage erfolgt nicht. Die Verbraucherzentrale kritisiert dieses sogenannte „Opt-out“-Verfahren. Ihrer Meinung nach müsse Meta die Nutzerinnen und Nutzer ausdrücklich um deren Erlaubnis bitten (Opt-in). Eine Anleitung, wie Nutzerinnen und Nutzer dem KI-Training widersprechen können, bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Homepage an.