Nürnberg - Lebensmittel, die Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oberhalb des Höchstgehalts aufweisen, sind nicht verkaufsfähig - das betrifft nun auch Heidelbeeren, die unter anderem in einem beliebten Discounter in Bayern verkauft wurden.

Die "Port International European Sourcing GmbH" informiert über den Rückruf von Kulturheidelbeeren in zwei Packungsgrößen, die über "Penny" Märkte in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland verkauft wurden.

Wie laut dem Verbraucherportal produktwarnung.eumitgeteilt wird, wurde bei den betroffenen Chargen eine Überschreitung des Rückstandshöchstgehaltes für den nicht zugelassenen Pestizid- und Insektizid Wirkstoffs Phosmet festgestellt.

Rückstandshöchstgehalte, kurz RHG, stellen sicher, dass bestimmte Mengen an Pflanzenschutzmittelrückständen in Nahrungsmitteln nicht überschritten werden. Diese Höchstgehalte werden von Behörden festgelegt und basieren auf wissenschaftlichen Bewertungen, die die gesundheitlichen Auswirkungen berücksichtigen, erklärt produktwarnung.eu.