
Immer wieder finden Zollbeamte Sachen, die eigentlich illegal sind. Von lebenden oder ausgestopften Tieren hört man dabei eher weniger. Martina Stumpf, Pressesprecherin des Hauptzollamts Nürnberg, erklärt in einem Gespräch mit der Redaktion, dass auch solche Funde leider durchaus vorkommen.
Die Vereinten Nationen riefen den 22. Mai als internationalen Tag der biologischen Vielfalt aus. Dieser Tag soll das Bewusstsein für die biologische Vielfalt und ihre Bedeutung für Menschen stärken. Martina Stumpf erläutert, wie auch der Zoll zum Erhalt von bedrohten Tieren beiträgt.
Im vergangenen Jahr beispielsweise beschlagnahmten Zöllnerinnen und Zöllner bundesweit 4.473 Kilogramm sowie über 54.000 Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Waren, heißt es in einer Pressemeldung des Hauptzollamts. In Nürnberg wären die Fälle überschaubarer, erklärt Stumpf. Doch auch in Frankens Metropole werden Zollbeamte immer wieder fündig. Dabei schwankt das Spektrum "über obskur bis hin zu eklig."
Diese teils ekligen Funde stellte der Zoll in Nürnberg sicher
Meistens finden die Beamten Korallen. "Es ist schade, dass man den Reisenden bislang nicht beibringen kann, darauf zu verzichten", klagt Stumpf. Vergangenes Jahr versuchte jemand ein Kilogramm Kaviar in die Bundesrepublik zu schmuggeln. Ein anderer kam mit zwei Jacken aus Schlangenhaut zurück.
Aber auch lebende Tiere versuchen manche mitzubringen. Eine Frau hatte wohl eine Schildkröte in ihrer Handtasche transportiert. Andere sind professioneller unterwegs. An einen Fall kann sich die Pressesprecherin noch erinnern. Damals packte jemand lebende Geckos in eine Schachtel und verstaute diese in einem Rucksack. Der wiederum wurde dem Mann dann nachgeschickt. Da das Paket mehrere Tage unterwegs gewesen ist, kamen leider auch nicht mehr alle Tiere lebend an.
"Der Ideenreichtum der Menschen kennt keine Grenzen", findet Stumpf. Manche Menschen würden Vögel in Papprollen stopfen und diese dann am Körper verstecken. Andere stecken Schlangen in kleine Säcke und hängen sich diese dann irgendwo um.
Von Touristen bis zur organisierten Kriminalität - bestraft wird trotzdem
In vielen Fällen handelt es sich um unbedachte Touristen, die eine Erinnerung an ihren Urlaub haben wollen. Dennoch reicht das Spektrum auch bis hin zur organisierten Kriminalität. Und vor allem dann, wenn es sich um kriminelle Machenschaften handelt, ist Stumpf sich sicher: "Da ist man sich sicherlich dessen bewusst, dass nicht alle Tiere überleben werden. Das ist schon mit einkalkuliert."
Falls ein Tier doch überlebt haben sollte, kümmern sich die Beamten schnellstmöglich darum, dass es an einen Ort gebracht wird, wo es artgerecht gehalten werden kann. Das ist beispielsweise oft der Tiergarten, wenn es sich um Schildkröten handelt.
Pünktlich zum internationalen Tag der biologischen Vielfalt ruft das Hauptzollamt Nürnberg dazu auf, auf geschützte Tiere und Pflanzen zu verzichten. "Nur wenn die Nachfrage ausbleibt und es somit keinen Markt mehr für diese Waren gibt, wird der zerstörende Handel mit seltenen Tieren und Pflanzen aufhören", steht in der Pressemeldung. Auch auf die Aussagen des Reiseleiters oder der Strandverkäufer im Urlaubsland sollten Touristen sich nicht verlassen und sich immer selbst informieren, appelliert die Pressesprecherin.
"Denn auch hier gilt: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe", erklärt Stumpf. Wer geschützte Tiere, Pflanzen oder aus ihnen hergestellte Gegenstände nach Deutschland bringt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 10. 000 Euro rechnen. In besonders harten Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe. Im nächsten Urlaub also lieber gut überlegen, ob es nicht lieber doch der Magnet oder die Postkarte sein soll. In manchen Ländern sei sogar das Mitnehmen von Sand verboten, so Stumpf.