Halteverbot: Welches Schild hat welche Bedeutung?
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Halteverbotsschilder gibt es in zahlreichen Ausführungen und jedes von ihnen hat eine andere Bedeutung. Wir bringen Licht ins Dunkel des Schilderwalds.

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1/9 - Absolutes Halteverbot: Das Abstellen eines Fahrzeugs ist in diesem Bereich in jedem Fall verboten. Weder parken noch halten sind erlaubt. Eventuell gibt es Zusatzschilder, die gewisse Verkehrsteilnehmer davon ausnehmen, zum Beispiel Motorräder. Auch können gewisse Uhrzeiten unterhalb des Schilds stehen, die die Geltungsdauer des Verbots anzeigen. © vnp

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2/9 - Absolutes Halteverbotsschild mit zwei Pfeilen: Die Pfeile zeigen eine Fortsetzung des absoluten Halteverbots an. © vnp

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3/9 - Absolutes Halteverbotsschild mit unterem Pfeil: Der Pfeil zeigt von der Fahrbahn weg und markiert das Ende des absoluten Halteverbots. © vnp

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4/9 - Absolutes Halteverbotsschild mit oberem Pfeil: Der Pfeil zeigt in Richtung der Fahrbahn und markiert den Beginn des absoluten Halteverbots. © vnp

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5/9 - Eingeschränktes Halteverbot: An dieser Stelle ist das Parken verboten, nicht das Halten. Wollen Sie also maximal drei Minuten stehen bleiben und befinden sich in unmittelbarer Nähe des Fahrzeugs, ist das erlaubt. Eventuell gibt es Zusatzschilder, die gewisse Verkehrsteilnehmer davon ausnehmen, zum Beispiel Motorräder. Auch können gewisse Uhrzeiten unterhalb des Schilds stehen, die die Geltungsdauer des Verbots anzeigen. © vnp

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6/9 - Eingeschränktes Halteverbotsschild mit zwei Pfeilen: Die Pfeile zeigen eine Fortsetzung des eingeschränkten Haltverbots an. © vnp

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7/9 - Eingeschränktes Haltverbotsschild mit oberem Pfeil: Der Pfeil zeigt in Richtung der Fahrbahn und markiert damit den Beginn eines eingeschränkten Haltverbots. © vnp

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8/9 - Eingeschränktes Halteverbotsschild mit unterem Pfeil: Der Pfeil zeigt von der Fahrbahn weg und markiert das Ende des eingeschränkten Halteverbots. © vnp

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9/9 - Eingeschränkte Halteverbotszone: Es beginnt eine eingeschränkte Halteverbotszone, die den gesamten Bereich betrifft. Es gelten die gleichen Regeln wie beim eingeschränkten Halteverbot. © vnp
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