Firmenweihnachtsfeiern sind tückisch. Zum einen bietet sich die lockere Atmosphäre an, um Kollegen besser kennenzulernen, denen man bislang eher mit Distanz begegnet ist. Teambuilding quasi. Zum anderen führen Alkohol und allgemeine Heiterkeit schnell dazu, dass die Angestellten Grenzen übertreten und das am Folgetag mächtig bereuen. Chef geduzt - wie spreche ich ihn Montagmorgen im Aufzug an? Peinlich getanzt - tu ich so, als wär das nie passiert? Die hübsche Kollegin angeflirtet - bekomme ich deswegen jetzt Probleme? Im schlimmsten Fall kann auf die wilde Party die Kündigung folgen. Damit es gar nicht erst so weit kommt, hier ein paar Tipps:
Die Kollegen und der Glühwein
Ist die Stimmung gut, trinken manche Kollegen gerne mal ein Gläschen. Ist die Stimmung schlecht, wird's schnell mal ein Gläschen mehr. Betrunken sein bei der Weihnachtsfeier ist laut "Spiegel" noch kein Karrierekiller - ein Gesetz, dass das verbieten könnte, gibt es nicht. Besonders, wenn der Arbeitgeber den Alkohol zur Verfügung gestellt hat. Laut des Magazins heißt der Trick beim Trinken: Selbstkontrolle. Ziel sollte sein, nicht mehr und nicht weniger aufzufallen, als sonst.
Plötzlich per Du
Zwischen Weihnachtsgans und Wichteln fällt schnell mal das Du. Geht das vom Chef aus, sollten die Mitarbeiter mitziehen, empfiehlt der "Spiegel". Switcht der an den folgenden Tagen aber wieder zu förmlicheren Formen, sollten die Mitarbeiter am besten auch dem nachgeben. Wer sich unsicher ist, wie er sich am besten verhalten soll, kann, wenn er oder sie sich traut, auch einfach nachfragen.
Partyfotos - witzig oder No-Go?
Beschwipst Bilder knipsen ist noch kein Verbrechen, die in der Folge im Internet zu veröffentlichen allerdings schon. Und zwar egal, von wem. Das heißt: Auch der Chef darf nicht einfach Party-Fotos im Internet veröffentlichen, sondern braucht dafür die Einverständniserklärung der Mitarbeiter. Wer ohne Erlaubnis Fotos veröffentlicht, kann laut Rechtsanwaltskanzlei Gansel auf Schadensersatz verklagt werden. Sind die Bilder kompromittierend, kann die Summe stark ansteigen.
Weihnachten, das Fest der Liebe
Verboten ist es nicht, auf der Weihnachtsfeier mit den Kollegen zu flirten, erklärt der "Spiegel". Unangenehme Folgen kann es trotzdem haben. Denn egal, wie ausgelassen die Feier ist: Am nächsten Morgen müssen die Kollegen in der Lage sein, sich im Büro in die Augen sehen und miteinander zu arbeiten.
Übrigens: laut einer Umfrage des "Playboy" soll jeder zehnte Deutsche schon einmal im Zuge einer Weihnachtsfeier einen Kollegen geküsst oder mit ihm oder ihr Sex gehabt haben. In dem Bericht heißt es aber auch: Für die meisten Deutschen ist die Weihnachtsfeier einfach nur eine Gelegenheit, unbekannte Kollegen besser kennenzulernen.
Das geht zu weit!
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Hasselbach erklären auf ihrer Website: Was auf der Weihnachtsfeier passiert, bleibt nicht zwangsläufig auf der Weihnachtsfeier. Wer sich massiv unangebracht aufführt, muss mit einer Abmahnung oder sogar Kündigung rechnen - zum Beispiel bei sexueller Belästigung. Oder wenn Mitarbeiter betrunken ihre Kollegen beleidigen oder sogar handgreiflich werden. Arbeitsrechtliche Konsequenzen kann es auch dann geben, wenn die Weihnachtsfeier außerhalb des Betriebs und der regulären Arbeitszeit stattfand.
Best-Practice-Beispiel? Laut der Anwaltskanzlei Gansel hat das Arbeitsgericht Osnabrück über einen Fall entschieden, bei dem ein 24 Jahre alter, firmentreuer Mitarbeiter bei seiner Weihnachtsfeier gesungen hat und in der Folge fristlos gekündigt wurde. Der Gesang war wohl so mies, dass der Mann von seinen Kollegen ausgebuht wurde. Das hat den Sänger wohl so getroffen, dass er einem Arbeitskollegen einen Faustschlag ins Gesicht verpasst hat. Der Chef tolerierte das nicht - das Gericht unterstützte seine Entscheidung.
Was tun, wenn's passiert ist?
Wer sich selbst blamiert hat, muss da einfach durch, attestiert eine Knigge-Expertin im "Spiegel". Betroffene sollten es mit Humor nehmen und den Kollegen den Spaß gönnen. Wer aber andere in eine unangenehme Lage gebracht, angepöbelt oder belästigt hat, sollte am kommenden Tag das Gespräch suchen und sich entschuldigen.
Der Tag danach
Was ist eigentlich mit denen, die am Tag nach der Weihnachtsfeier arbeiten müssen? Müssen die trotz Schlafmangel und Kater antreten und abliefern? Ja, erklärt der "Spiegel", die Arbeitgeber haben die Pflicht, pünktlich bei der Arbeit zu erscheinen. Wer das nicht tut, riskiert eine Abmahnung. Immerhin: Laut Entscheid des Oberlandesgerichts Frankfurt im Jahr 2019 gilt auch ein Kater als Grund, sich krankzumelden. Allerdings kann der Arbeitgeber ihnen dafür das Gehalt streichen. Das gibt's nämlich nur, wenn der Arbeitnehmer "unverschuldet" krank ist, erklärt die Kanzlei Hasselbach. Abgesehen davon stellt sich wohl eh die Frage, welchen Eindruck die Aktion beim Chef hinterlässt.