
NEUMARKT - Keine gute Idee: Mit einer verbotenen Schlagwaffe im Rucksack spazierte ein Mann ins Neumarkter Amtsgericht - doch bei der Einlasskontrolle kam die zutage.
Ein 41-jähriger Ukrainer sei, so der Polizeibericht der PI Neumarkt, mit einem verbotenen Gegenstand in der Tasche ins Amtsgericht spaziert. Bei der Einlasskontrolle fiel dem Sicherheitsdienst ein sogenannter „Totschläger“ ins Auge, den der Mann im Rucksack hatte, eine nach deutschem Waffengesetz verbotene Schlagwaffe.
Das Teil wurde umgehend beschlagnahmt. Gegen den Mann wurde Strafanzeige erstattet.
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