
Nürnberg - Im Dezember 2022 übernahm der Staat den Abschlag für Gas-Kundinnen und -Kunden. Nun da die Preisbremsen verlängert werden sollen, stellen sich viele Verbraucher die Frage: Übernimmt der Staat meinen Abschlag erneut? Wir haben die Antwort.
Die Bundesregierung will die Energiepreisbremsen auf Strom und Gas bis Ende April 2024 fortführen. Dazu braucht es noch die Zustimmung der EU-Kommission. Manche Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit Gas oder Fernwärme heizen, erhoffen sich nun, dass der Staat - wie schon im Dezember 2022 - den Abschlag übernimmt.
Ihre Hoffnung wird jedoch enttäuscht. Denn die Maßnahme war 2022 ergriffen worden, um die Zeit bis zum Start der Preisbremsen zu überbrücken. Es handelte sich also um eine einmalige Soforthilfe. Im Dezember 2023 müssen Gas- und Fernwärme-Kunden also ganz regulär den Abschlag bezahlen.
