
Hans P. (54 Jahre, Name geändert) senkt den Kopf, als die 13. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth den Schuldspruch verkündet: Sieben Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe wird gegen ihn verhängt, strafverschärfend wirkt auch, dass die Nebenklägerin mit den Folgen der Tat schwer zu kämpfen hatte.
P. war seinen Kollegen im Büro am Standort Sigmundstraße schon lange als sexuell anzüglich aufgefallen, doch weil er so dominant auftrat, wagte kaum einer, sich aufzulehnen.
Die Strafkammer hatte seit August 2023 in einer aufwendigen Beweisaufnahme verhandelt, P. hatte behauptet, es sei nicht zu Übergriffen gekommen, vielmehr hätten er und eine Mitarbeiterin einvernehmlich in seinem Büro im März 2022 Sex gehabt.
Die Richter befragten auch einen Psychiater zur Aussage der Geschädigten - und sie sind überzeugt: P. hatte sich "als Vorgesetzter nicht so im Griff, wie es wünschenswert gewesen wäre." Dies belegen auch anzügliche Nachrichten, die er per WhatsApp geschickt hatte. Was es genau damit auf sich hatte sowie weitere Einzelheiten zu diesem Fall können Sie jetzt auf unserem Hintergrundartikel auf nn.de nachlesen.