Nürnberg - Erneut ruft ein Gewürz-Hersteller seine Produkte zurück. Wer die indischen Mischungen trotzdem verwendet, riskiert ernsthafte gesundheitliche Schäden.

Erst vor wenigen Wochen musste die Firma Giba Gewürze GmbH & Co. KG aus Hanau eines ihrer Produkte zurückrufen. Der Grund: Es könnten sich Steinchen in dem Gewürz befinden. Jetzt veröffentlichte das Portal "Lebensmittelwarnung.de" einen weiteren Rückruf.

Es trifft die indischen Gewürzmischungen "Schani Garam Masala" und "Mdh Madras Curry Powder" vom Hersteller und Vertreiber "Global Foods Trading GmbH". Vom Rückruf betroffen sind die 100, die 400 Gramm und die 1-kg-Packungen des Masala-Gewürzes mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 06/2024. Bei der Curry-Mischung sollte ausschließlich die Ware, die bis zum 06/2023 hält, nicht mehr benutzt werden.

Es handle sich dabei um einen Rückruf aus "Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes", teilte der Hersteller mit. In den Gewürzmischungen befinde sich der in der Lebensmittelproduktion verbotene Stoff Ethylenoxid. Ethylenoxid ist ein farbloses Gas, das Bakterien, Viren und Pilze abtötet. In manchen Ländern, wie den USA, Indien oder Kanada wird es deshalb als Pflanzenschutzmittel angewendet. In der EU ist dies seit 1991 verboten.

Das "Bundesinstitut für Risikobewertung" geht davon aus, dass der Stoff potenziell erbgutverändernd wirken und sogar Krebs auslösen kann. Kundinnen und Kunden sollten sich deshalb unbedingt an den Rückruf halten und die verunreinigten Mischungen nicht mehr verwenden.