Nürnberg - Im Korruptionsskandal um das Staatliche Bauamt Nürnberg sind die Urteile gesprochen: Ein Ex-Mitarbeiter der Behörde und Mitarbeiter der Nürnberger Rödl Baugruppe und der Hoffmann Bau GmbH/Landkreis Neumarkt hatten einen Millionenschaden angerichtet.

Eine Hand schmiert die andere: So lässt sich das betrügerische Abrechnungssystem, das jahrelang im Staatlichen Nürnberger Bauamt unbeobachtet blieb, beschreiben. Im Mittelpunkt des Skandals: ein Ex-Mitarbeiter (63) der Behörde. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat ihn wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte mit Scheinrechnungen in den Jahren 2017 bis 2021 das Bauamt um etwa viereinhalb Millionen Euro geprellt.

Schadenersatz-Prozesse werden folgen

Der Betrug war nur durch Kumpanei zwischen ihm, Mitarbeitern der Nürnberger Rödl Baugruppe, einem Subunternehmer für die Rödl Baugruppe aus Velburg/Oberpfalz und der Hoffmann Bau GmbH aus Berching/Oberpfalz möglich. Es stand der Verdacht im Raum, dass die Ehefrau des Ex-Staatsdieners von den Scheinrechnungen wusste, sie wurde freigesprochen. Drei Ex-Mitarbeiter der Rödl Gruppe bleiben auf freiem Fuß. Zwei der Männer wurden zu je elf und acht Monaten Bewährungsstrafe verurteilt, der dritte Mann erhielt eine Geldstrafe. Der Subunternehmer aus Velburg/Oberpfalz wurde zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, auch der Geschäftsführer der Baufirma aus dem Landkreis Neumarkt erhielt eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren.

Ex-Mitarbeiter der Rödl-Baugruppe als Kronzeuge

Es gilt: Nach dem Prozess ist vor dem Prozess: Zivilprozesse um Schadenersatzzahlungen werden folgen. Ein Ex-Mitarbeiter der Rödl Baugruppe - er hatte als Kronzeuge die Ermittlungen ins Rollen gebracht - zeigte bereits tätige Reue. Mit seinem früheren Arbeitgeber hat er sich geeinigt, eineinhalb Millionen Euro Steuerschaden hat er bereits vor Beginn des Strafprozesses beglichen. Auch ein Subunternehmer der Rödl Baugruppe leistete bereits Schadenersatz und zahlte an den Freistaat (als Vertreter des Staatlichen Bauamtes) 122.750 Euro.

Wer die Verantwortung im strafrechtlichen Sinn trägt, wurde in diesem Strafverfahren nun geklärt. Und doch lautet die spannendste Frage, wie es in der Amtsstube zu dem Schmu mit den überhöhten Rechnungen überhaupt kommen konnte.