
Wie sich bei der Sitzung des Berchinger Bau- und Umweltausschusses in Bezug auf zwei Anträge auf Befreiung von der Ortsabrundungssatzung "Raitenbuch I" auf dem Grundstück mit der Flurnummer 67/2 herausstellte, ist das Landratsamt Neumarkt anderer Meinung als das Berchinger Gremium.
Sachbearbeiter Bernd Sammüller erinnerte, dass am 20. September 2022 der Bau- und Umweltausschuss über die Anträge auf Befreiung der Errichtung einer Garage außerhalb der sogenannten "Ortsabrundung" und den Verzicht auf die südliche Grünfläche beraten und diesen Anträgen das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt hat. Am 24. Januar 2023 wurden die Anträge wieder abgelehnt.
Landratsamt pocht auf Gleichbehandlung
Am 3. Januar erreichte die Stadt Berching eine E-Mail des Landratsamts Neumarkt von Bauamtsleiterin Helga Huber mit dem Inhalt, dass im Zuge der Gleichbehandlung der Bauwerber die Angelegenheit nochmals an die Stadt zur Behandlung im Bauausschuss zurückgegeben werde. Begründet wurde die Rückgabe damit, dass das Landratsamt festgestellt habe, dass in Raitenbuch mehrere nicht der Satzung konforme Maßnahmen "genehmigt als auch ungenehmigt" umgesetzt worden sind.
Am 15. März dieses Jahres erreichte dann die Stadt Berching ein Schreiben von der übergeordneten Stelle im Landratsamt, dass die vorliegenden Anträge insgesamt genehmigungsfähig seien und "die Bauherrn einen Anspruch auf die Erteilung der Befreiung im Rahmen eines Ergänzungsbescheids haben".
Erneut einstimmig abgelehnt
Bleibt abzuwarten, was das Landratsamt Neumarkt künftig entscheidet, denn die Berchinger Räte haben nach kurzer Meinungsbildung den beiden Anträgen auf Befreiung von der Ortsabrundung "Raitenbuch I" bezüglich Errichtung der Garage außerhalb der Baugrenze und Verzicht auf die südliche Grünfläche erneut das gemeindlichen Einvernehmen einstimmig wieder nicht erteilt.
Dem Antrag der Firma "Sulzauen Berching GmbH & Co.KG" auf Neubau von drei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 78 Stellplätzen und mit Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "2. Änderung südlich des Südtangente" wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt.
Auftrag vergeben
Auf Grundlage der beschränkten Ausschreibung wird der Firma Strabag AG aus Regensburg der Auftrag für die Sanierung der Hauptstraße Wegscheid-Pollanten sowie der Gemeindeverbindungsstraßen Berching-Wallnsdorf- Raitenbuch und Staadorf für eine Gesamtauftragssumme in Höhe von 402.917,16 Euro erteilt.
Der Bauausschuss stimmte schließlich "im Grundsatz" auch dem Ausbau der Kreisstraße NM 15 von Wallnsdorf über Schweigersdorf bis zur Landkreisgrenze einschließlich eines Geh- und Radweges zu. Einzelheiten sind in einer Vereinbarung mit dem Landkreis Neumarkt, dem Staatlichen Bauamt Regensburg und der Stadt Berching festzulegen.
Ziemlich teuer
Ein entsprechendes Schreiben hatte Manfred Rackl, Sachbearbeiter am Landratsamt/Tiefbauamt, zugleich Mitglied des Berchinger Stadtrats, abgefasst, in dem er den "allgemeinen Wunsch der Ortschaften" zur Kenntnis gibt. Es wird voraussichtlich allein der Geh- und Radweg vom Ortsende Wallndorf zum Ortseingang Schweigersdorf etwa 400.000 Euro kosten. Hierfür würde sich der Landkreis mit rund 100.000 Euro beteiligen, sagte Rackl.


