
Die Rewe-Filiale im Müncher Hauptbahnhof hat im Januar eine Pfand-Obergrenze eingeführt. Das bedeutet konkret, dass Kundinnen und Kunden nur noch maximal 10 Flaschen pro Person abgeben sollen. Mit einem entsprechenden Plakat am Pfandautomaten im Supermarkt weist die Marktleitung auf die Obergrenze hin.
Doch warum ist eine Obergrenze nötig? "Es kamen immer wieder Flaschensammler. Sie kamen oft mit großen Einkaufswägen voller Flaschen – Bierflaschen vor allem", so die stellvertretende Marktleiterin Patricia Da Silva gegenüber der "Bildzeitung", die zuerst über den Fall berichtete. Das führte laut Da Silva zu mehreren Problemen. Zum einen seien die Kapazitäten des Marktes begrenzt. Brachten also wenige Personen sehr viel Pfand gab es keinen Platz mehr für die Flaschen anderen Kunden und Kundinnen. Zum anderen würden die Flaschensammler das Geld ihrer Pfandzettel nicht im Markt ausgeben, sondern sich das Geld ausbezahlen lassen.
Es sind jedoch nicht alle von der Pfand-Obergrenze betroffen. Wer ganz normal einkauft oder "Stammkunde" ist darf auch weiterhin mehr als 10 Flaschen am Automaten abgeben, so Da Silva. Diese Kundinnen und Kunden würden ihr Pfand, im Gegensatz zu den Flaschensammeln, auch wieder im Markt ausgeben. Die meisten Supermärkte in Deutschland begrenzen die Pfandrückgabe nicht, damit handelt es sich bei der Rewe-Filiale in München um einen Ausnahmefall. Am Ende gilt jedoch das Hausrecht und alle Märkte können über die Möglichkeiten der Pfandrückgabe individuell entscheiden.
Der Ansturm auf Pfandautomaten könnte zukünftig weiter steigen, denn immer mehr Verpackungen in Deutschland werden pfandpflichtig. So ist es im aktuellen Verpackungsgesetz festgeschrieben. Bis 2022 wurde auf die Verpackungen von Milch, Wein, Spirituosen sowie Frucht- und Gemüsesäften kein Pfand erhoben. Das wurde jedoch geändert und seit Beginn des Jahres 2022 sind alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff pfandpflichtig, also zum Beispiel auch die Verpackungen von Fruchtsäften. Bislang gilt noch eine Übergangsfrist für die Verpackungen von Milchprodukten. Ab dem Jahr 2024 wird jedoch auch auf diese ein Pfand erhoben.