Für viele Nutzer ist PayPal ein alltäglicher Begleiter in der Welt des Online-Shoppings geworden. Allerdings wird nicht jeder registrierte Account auch regelmäßig genutzt. Dagegen möchte der Bezahldienstleister nun vorgehen und führt eine Strafe für Inaktivität ein.

Betroffen sind alle Privatkundinnen und Privatkunden, die ihren Account seit über einem Jahr nicht mehr aktiv genutzt haben. Aus den aktualisierten Nutzungsbedingungen geht hervor, dass inaktive Nutzer in Zukunft rund 10 Euro Strafe an PayPal zahlen müssen. Das Unternehmen plant dabei lediglich das Guthaben der Nutzer zu belasten. Hinterlegte Zahlungsarten, wie beispielsweise Girokonten oder Kreditkarten, bleiben weiterhin unberührt. Nutzer, die weniger als 10 Euro PayPal-Guthaben besitzen, zahlen somit lediglich eine Strafe in Höhe des verbliebenen Betrags. Bleibt das Konto nach Zahlung der Strafgebühr noch weitere 60 Tage inaktiv, besteht die Möglichkeit, dass PayPal die betroffenen Accounts komplett löscht.

Neu ist diese Regelung allerdings nicht. Bereits im April 2021 hatte PayPal angekündigt, Kosten, die durch inaktive Konten entstehen, mit der Einführung von Extragebühren zu decken.

Deutsche Kunden bleiben vorerst verschont

In Deutschland dürfen Privatkundinnen und Privatkunden vorerst aufatmen. Ebenso wie Österreich, Italien, Griechenland, Ungarn und Polen, ist Deutschland von der neuen Strafregelung ausgenommen. Die explizite Ausnahme lässt jedoch erahnen, dass Strafgebühren auch in diesen Ländern in Zukunft eingeführt werden sollen.

So lässt sich die Strafe vermeiden

Wer Gefahr läuft, die Strafgebühr zahlen zu müssen, kann dennoch unbesorgt sein. Um die Gebühr zu umgehen, müssen sich die Nutzerinnen und Nutzer lediglich einmal im Jahr in ihren Account einloggen. Auch eine Zahlung an Freunde und Bekannte oder das Abheben von Geld werden als Aktivität registriert. Die einzige Ausnahme: Das reine Empfangen von Geld gilt nicht als Aktivität. Kunden, die ihr Konto nicht mehr nutzen wollen, sollten ihr übriges Guthaben auf ein Bankkonto übertragen. Auch das kann als Aktivität gewertet werden. Zudem werden Konten ohne Guthaben nicht belastet.