
Der Sommer neigt sich dem Ende entgegen, die Politik blickt sorgenvoll auf den Corona-Herbst. Am Mittwoch verabschiedete Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mit seinem Kabinett ein neues Infektionsschutzgesetz, das für den Zeitraum vom 1. Oktober bis 7. April 2023 gilt. Ziel: Unnötige Todesfälle, schwere Long-Covid-Verläufe sowie eine Überlastung der Krankenhäuser sollen vermieden werden.
So ist es Bundesländern ab Oktober beispielsweise erlaubt, eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Räumen anzuordnen. Zudem sollen die Länder verpflichtende und regelmäßige Tests an Schulen einführen können.
Rückkehr zum Homeoffice
Nun sorgt eine weitere potenzielle Corona-Maßnahme für Diskussionsstoff: Nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur plant das Bundesarbeitsministerium eine grundsätzliche Rückkehr zum Homeoffice-Angebot. Dies geht aus dem Referentenentwurf für eine SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aus dem Haus von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hervor.
Demnach sollen Arbeitgeber wieder verpflichtet werden, ihren Beschäftigten aufgrund hoher Corona-Ansteckungsgefahr auf dem Arbeitsplatz anzubieten, von Zuhause aus zu arbeiten. Dabei soll es jedoch Ausnahmen geben.
Im Entwurf steht, dass Arbeitgeber - aufgrund der steigenden bevorstehenden Infektionszahlen - verpflichtet werden sollen, ein Hygienekonzept mit bewährten Schutzmaßnahmen zu erstellen. Darunter fällt beispielsweise die "Verminderung betrieblicher Personenkontakte, zum Beispiel durch die Reduzierung der gleichzeitigen Nutzung von Räumen und durch das Angebot an die Beschäftigten, im Homeoffice zu arbeiten". Zudem sollen Arbeitgeber den Beschäftigten das Angebot anbieten, "geeignete Tätigkeiten in ihrer Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen".
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