Maskenpflicht, Tests und Schulen: Diese Corona-Regeln gelten ab 1. Oktober
16.09.2022, 14:34 Uhr
In Fernzügen und auch Fernbussen wie etwa Flixbus müssen Fahrgäste seit diesem Samstag FFP2-Masken tragen. Mit dem Monatswechsel sind die entsprechenden neuen Corona-Vorgaben in Kraft getreten. Ein Überblick.

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Maskenpflicht in Verkehrsmitteln
1/7 - In Fernzügen und auch Fernbussen wie etwa Flixbus müssen Fahrgäste seit 1. Oktober FFP2-Masken tragen. Mit dem Monatswechsel sind die entsprechenden neuen Corona-Vorgaben in Kraft getreten. In den Fernzügen der Bahn reichte bisher auch eine OP-Maske, eine FFP2-Maske wurde nur empfohlen. Auch bei Flixbus genügte nach Angaben einer Sprecherin bisher eine medizinische Maske. Im Regionalverkehr entscheiden die Bundesländer selbst. Deren Gesundheitsminister hatten sich aber dafür ausgesprochen, an der geltenden Maskenpflicht in Bussen und Bahnen festzuhalten. © Marijan Murat, dpa
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Maskenpflicht in öffentlichen Räumen möglich
2/7 - Die Bundesländer können zusätzlich auch eine Maskenpflicht (FFP2 oder medizinische Maske) in Innenräumen vorschreiben. Dies würde auch beim Besuch von Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen und in der Gastronomie gelten. Doch es gibt eine Ausnahme: Wer einen negativen Corona-Test vorzeigt oder als geimpft oder genesen gilt, ist von der Maskenpflicht ausgenommen. Nötig ist ein Nachweis über einen negativen Corona-Test, eine Impfung oder eine Genesung mithilfe der Corona-Warnapp. © Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild/dpa
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Kliniken und Pflegeeinrichtungen
3/7 - In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt eine bundesweite Maskenpflicht (FFP2) und zusätzlich der Nachweis eines negativen Corona-Tests. © colourbox.de
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Das gilt an Schulen
4/7 - Für Schulen und Kitas können die Bundesländer wieder verpflichtende und regelmäßige Tests einführen. Ab der fünften Klasse soll eine Maskenpflicht möglich sein. © Jens Büttner, dpa
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Weitere Maßnahmen für den Ernstfall
5/7 - Wenn sich die Infektionslage verschlimmert, können die Länder mit einem Landtagsbeschluss weitere Vorgaben machen: Maskenpflicht auch bei Veranstaltungen im Freien, wenn Abstände von 1,50 Meter nicht möglich sind; Besucher-Obergrenzen für Indoor-Veranstaltungen; Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen. © Felix Kästle/dpa/Symbolbild
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Im Flugzeug
6/7 - Die Pflicht, im Flugzeug eine Maske zu tragen, wurde auf Verlangen der FDP aufgehoben. Jedoch kann das die Bundesregierung jederzeit wieder per Verordnung ändern. © Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa
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Bundesweite Impfkampagne
7/7 - Die Regierung plant zudem eine neue bundesweite Impfkampagne. Die Bürgerinnen und Bürger sollen über die neuen, an die verschiedenen Virusvarianten angepassten Impfstoffe infomiert werden. Vermehrt sollen auch Medikamente gegen Covid-19 bei Behandlungen gegen das Virus zum Einsatz kommen. Alten- und Pflegeheime müssen Beauftragte benennen, die sich um Impfungen, Hygiene und Therapien für Erkrankte etwa mit dem Medikament Paxlovid kümmern. © Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpaAnzeige