
Bei einer bundesweiten Schwerpunktkontrolle am 3. Juni hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls auch die Beschäftigungsverhältnisse im Gaststättengewerbe in Nürnberg überprüft. Wie das Hauptzollamt Nürnberg jetzt bekanntgab, sind in seinem Einzugsgebiet dabei sieben Verdachtsfälle von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz aufgefallen. Die Kontrolleure monierten außerdem drei Fälle des Verdachts auf Vorenthalten von Beiträgen zur Sozialversicherung. Die Prüfungen dauern noch an.
Im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts waren bei der Aktion rund 50 Beschäftigte bis in die späten Abendstunden im Einsatz. Sie befragten demnach 149 Personen aus 46 Betrieben zu ihren Arbeitsverhältnissen und kontrollierten Ausweise und Aufenthaltsstatus der Arbeitskräfte.
Das Gaststättengewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes. Seit dem 1. Januar 2022 beträgt der allgemeine Mindestlohn 9,82 Euro je Zeitstunde.
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