Göttingen - Weil eine vermeintlich weibliche Person, die sich aber selbst nicht als Frau identifizierte, ohne Oberteil in einem Göttinger Schwimmbad badete, wurde ihr Hausverbot erteilt. Nach intensiven Debatten kam es nun zu einer interessanten Regeländerung.

Ab dem 1. Mai dürfen in einem Göttinger Schwimmbad alle Badegäste auf ihr Oberteil verzichten. Wie ein Stadtsprecher mitteilte, sprach sich der Sportausschuss der Stadt für eine Testphase aus, in der alle Badegäste voraussichtlich bis zum 31. August ohne Oberteil baden dürfen. Zuvor hatte das Göttinger Tagblatt darüber berichtet.

Auslöser für die Regeländerung war ein vorangegangener Streit zwischen einer vermeintlichen weiblichen Person, die sich selbst nicht als Frau identifiziert, und dem Schwimmbad.

Nachdem die Person ohne Oberteil im Schwimmbad unterwegs war, war sie des Bades verwiesen worden und hatte Hausverbot erhalten: Das Schwimmbad hatte die Person als Frau identifiziert und bei ihr daher einen Verstoß gegen die Badeordnung festgestellt.

Der Vorfall sorgte für intensive Diskussionen innerhalb der Göttinger Kommunalpolitik. Wie der Stadtsprecher mitteilte, gilt die Oben-ohne-Regel nun für alle Schwimmbäder, die von der Göttinger Sport- und Freizeitgesellschaft betrieben werden.