
Flüchtlingshelfer sind zuletzt verzweifelt: Im Ausländeramt waren die Ansprechpartner für die Registrierung für ukrainische Flüchtlinge schwer bis gar nicht zu erreichen, schildern sie. Vier telefonische Ansprechpartner hatte das Amt in seiner Ausländerbehörde genannt.
"Unsere Telefone sind heiß gelaufen", erklärt Pressesprecherin Kathrin Schürr auf NN-Nachfrage. "Das Amt ist gerade sehr beansprucht. Neben den vielen Fällen trifft uns auch Corona und Mitarbeiter fallen aus." Weil das Amt deshalb so schwer erreichbar war, habe man die internen Strukturen verändert. Die Verfahren sollen damit möglichst schnell abgearbeitet werden. "Hierfür haben wir den Fachbereich mit Personal verstärkt, um die höhere Fallzahl abarbeiten zu können", sagt Schürr.
Erster wichtiger Schritt, um Hilfe zu erhalten
Helfen soll auch eine neue Ukraine-Hotline. Sie ist unter der Nummer (0 91 91) 86-33 90 montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr für sämtliche Fragen erreichbar. Außerdem steht für die Erst-Registrierung von Flüchtlingen, die privat aufgenommen wurden, die E-Mail-Adresse registrierung-ukraine@lra-fo.de zur Verfügung.
Die Registrierung ist die Voraussetzung dafür, dass Geflüchtete beim Sozialamt finanzielle Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen können. Die Zahl der von Privathaushalten aufgenommenen Ukrainerinnen und Ukrainer schätzt das Landratsamt derzeit auf rund 500 Personen. Bisher sind 180 weitere Geflüchtete auf unterschiedliche Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis verteilt.
Um die Erst-Registrierung zu beschleunigen, sollen Antragsteller der E-Mail den ukrainischen Reisepass oder sonstige Identitätsnachweise sowie vorhandene Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde) beifügen. Soweit Personaldokumente ausschließlich in kyrillischer Schreibweise vorhanden sind, sollten zumindest zu den Personalien entsprechende deutsche Übersetzungen beigefügt werden, heißt es. Eine offizielle Übersetzung durch einen amtlichen Übersetzer sei nicht erforderlich, es genüge eine einfache Übersetzung. Es wird auch empfohlen, eine Telefonnummer eines Ansprechpartners für eventuelle Rückfragen anzugeben.
Derzeit sind es knapp zwei Wochen, bis eine Registrierungsbestätigung beim Landratsamt abgeholt werden kann. Das Amt benachrichtigt die Absender, sobald diese vorliegt.
Nach der Registrierung folgt der zweite Schritt
Bei Abholung der Registrierbescheinigung wird der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ausgehändigt, der ausgefüllt per Post oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten des Landratsamtes zurückgeleitet werden kann. Der Antragsteller erhält dann einen Termin zur Registrierung, bei der gleichzeitig auch alle für die Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Angaben erhoben sowie die Fingerabdrücke und die Unterschrift abgenommen werden, so dass für die Erstellung der Aufenthaltserlaubnis keine weitere Vorsprache nötig ist, informiert das Landratsamt.
Die Produktion der Aufenthaltserlaubnis, die als elektronischer Aufenthaltstitel erstellt wird, erfolgt durch die Bundesdruckerei und dauert in der Regel vier Wochen. Die Aufenthaltserlaubnis wird zunächst für zwei Jahre erteilt und ermöglicht die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Flüchtlinge, die schon eine Arbeitsstelle gefunden und den Antrag für die Aufenthaltserlaubnis gestellt haben, müssen nicht warten, bis der Antrag bearbeitet ist. Sie erhalten für die Zwischenzeit eine Bescheinigung, mit der eine Arbeitsaufnahme möglich ist.
Unabhängig davon können ukrainische Staatsangehörige aktuell, wie bereits bisher, visumsfrei mit einem biometrischen Reisepass zu einem Besuchsaufenthalt von 90 Tagen ins Bundesgebiet einreisen und auf Antrag bei der Ausländerbehörde diesen Aufenthalt um weitere 90 Tage verlängern.

