Die Kündigung gut verzinster Prämiensparverträge im Sommer 2019 hat der Sparkasse Nürnberg nicht nur viel Ärger mit betroffenen Kundinnen und Kunden beschert, sondern auch eine Musterfeststellungsklage nach sich gezogen. Diese hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern vor dem Obersten Landesgericht München eingereicht.
Unrechtmäßige Kündigung?
Das Geldinstitut hatte vor rund zweieinhalb Jahren begonnen, die Prämiensparverträge namens "Prämiensparen flexibel", deren Laufzeit auf 99 Jahre angesetzt war, unter Berufung auf die Niedrigzinsphase zu kündigen. Die Verbraucherschützer beurteilten diese Kündigungen als unrechtmäßig, während sich die Sparkasse Nürnberg auf ihr Kündigungsrecht wegen eines "sachgerechten Grundes" berief, weil die Verträge betriebswirtschaftlich nicht mehr tragbar gewesen seien.
Hinzu kommt noch, dass den Kunden aus Sicht der Konsumentenschützer während der Laufzeit der Verträge zu wenig Zinsen gezahlt worden seien. Nach Schätzungen der Verbraucherzentrale waren von den Kündigungen rund 21.000 Kunden betroffen.
Betroffene können sich anschließen
Diese hatten und haben die Möglichkeit, sich der Sammelklage anzuschließen und "von dem Vorgehen der Verbraucherschützer zu profitieren", sagt Matthias Schmid, Finanzjurist bei der Verbraucherzentrale Bayern. Die wollen mit der Klage eine Zinsnachzahlung oder eine Fortführung der Verträge erreichen. Die Chancen, dass das Urteil zu Gunsten der Kläger ausfällt, sind nach Einschätzung der Verbraucherzentrale sehr gut.
Anmeldungen noch bis Mitte Mai
Lange war nicht klar, wann das Verfahren gegen die Sparkasse Nürnberg eröffnet wird, nun steht ein Termin für die mündliche Verhandlung fest. Das bedeutet, betroffene Prämiensparerinnen und -sparer haben noch bis zum 12. Mai 2022 Zeit, um sich der Musterklage der Verbraucherzentrale anzuschließen. Diese Beteiligung ist kostenfrei und möglich, indem Betroffene ihre Ansprüche im Klageregister auf der Internetseite des Bundesjustizamtes anmelden.

