Nürnberg - Sturmtief "Ylenia" fegt über Deutschland hinweg und lässt auch Franken und die Oberpfalz nicht aus, die Einsatzkräfte sind vielfach gefordert. Das bringt eine Reihe von Fragen mit sich: Wer haftet für Sturmschäden? Wann kommt welche Versicherungen für Sachschäden an Haus oder Auto auf und was muss man als Versicherungsnehmer beachten?

Orkanartige Böen sorgen für umgestürzte Bäume, verspätete Züge, herunterfallende Dachziegel, geschlossene Zoos, Friedhöfe und Schulen: Die Warnungen des Deutschen Wetterdienst bewahrheiten sich und Sturmtief "Ylenia" sorgt seit Mittwochnachmittag für Unwetter. Die gehen nicht spurlos an der Region vorbei, kleinere und größere Schäden sind die Folge. Doch wer haftet eigentlich wann?

Wann war es ein Sturm?

Grundsätzlich gilt: Sturmschäden werden von den Gebäude-, Hausrat-, oder Kaskoversicherungen abgedeckt. Wichtig zu wissen allerdings: "Stürmisch" wird es nach Angaben der Verbraucherzentrale für die Gesellschaften erst ab Windstärke Acht. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit ab 62 Kilometern pro Stunde und die muss teilweise auch nachgewiesen werden. Auskunft zur Stärke eines Sturms gibt’s zum Beispiel beim Deutschen Wetterdienst. Meist reicht es aber auch aus, wenn vorher eine offizielle Sturmwarnung herausgegeben wurde und beispielsweise auch Häuser in der näheren Umgebung Schaden genommen haben.

Wohngebäudeversicherung

Für Schäden am Gebäude ist die Wohngebäudeversicherung zuständig – eine solche benötigt jeder Hauseigentümer. Sie schließt außerdem Feuer-, Leitungswasser- und Hagelschäden mit ein. Ebenfalls mitversichert sind nach Auskunft der ARAG Experten Folgeschäden. Das kann zum Beispiel Regenwasser sein, das durch ein abgedecktes Haus ins Haus eindringt und Schäden an Wänden, Decken oder Fliesen verursacht. Die Versicherung übernimmt die Kosten, die der Eigentümer benötigt, um das Haus nach Sturm und Unwetter wieder in Stand zu setzen.

Wer in einer Eigentumswohnung wohnt, muss sich um die Gebäuderversicherung nicht selbst kümmern, sie wird in der Regel von der Hausverwaltung übernommen. Wie hoch der Versicherungsbeitrag ausfällt, ist je nach Region unterschiedlich und abhängig davon, wie häufig es in den jeweiligen Gebieten stürmt. Dort, wo Unwetter häufiger vorkommen, ist es teurer sich, gegen Sturmschäden zu versichern.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung kommt dann zum Einsatz, wenn der Sturm auch im Gebäudeinneren Schaden – zum Beispiel an Möbeln – angerichtet hat. Allerdings unter einer Bedingung: Der Hausrat muss während des Unwetters in einem Gebäude untergebracht gewesen und beschädigt worden sein. Auch Folgeschäden sind dann mitversichert. Als Ausnahmen gelten laut Verbraucherzentrale Antennen und Markisen, die einem Mieter gehören, außen am Gebäude angebracht sind und nur durch die Bewohnerinnen und Bewohner der versicherten Wohnung genutzt wurden. Voraussetzung für das Aufkommen der Hausratversicherung ist außerdem, dass man den Schaden nicht mitverantwortet hat, indem man zum Beispiel die Fenster nicht geschlossen hat und deswegen die Wohnzimmerlampe auf den Glastisch stürzt.

Elementarversicherung

Bei Schäden, die starker Regen – und übrigens auch Schnee verursacht – zum Beispiel vollgelaufene Keller oder beschädigte Wände und Möbel, helfen Gebäude- und Hausratversicherung nicht. Hier braucht es einen Schutz gegen Elementarschäden, eine Elementarversicherung. Die wird meist mit einer Hausrat- oder Gebäudeversicherung abgeschlossen und zahlt laut ARAG Experten etwa für Schäden durch Starkregen, Blitzschlag, Hochwasser, Schneedruck, Erdrutsch, Erdsenkung oder Erdbeben ab.

Schäden am Auto

Wird der eigene Pkw durch herabgestürzte Äste, einen umgestürzten Baum oder Hagel beschädigt kommt die Teilkasko-Versicherung des Besitzers dafür auf. Bei abgestürzten Dachziegeln tritt ebenfalls die Teilkasko ein, dabei gibt es aber nach Information der Verbraucherzentrale oft eine Selbstbeteiligung, die noch abgezogen wird. Die Teilkasko haftet für solche unmittelbaren Sturmschäden – wenn allerdings ein Baum auf die Fahrspur stürzt und ein Fahrzeug auffährt, weil es nicht mehr rechtzeitig bremsen kann, braucht es eine Vollkasko.

Umgestürzte Bäume

Zu den immer wieder auftauchenden Streitfällen gehören umgestürzte Bäume. Handelt es sich um ein nachweislich morsches Exemplar, das Autos oder Häuser beschädigt, muss der Baumbesitzer oder dessen Haftpflichtversicherung aufkommen, heißt es bei der Verbraucherzentrale. Die Beweislage stelle sich in einem solchen Fall aber als sehr schwierig dar. Wenn ein gesunder Baum umstürzt, gelte dies als "höhere Gewalt". Dann haftet der Eigentümer nicht für den Schaden.

Die Versicherungsgruppe ARAG rät Betroffenen, die Schäden so schnell wie möglich an die Versicherung zu melden. Empfehlenswert ist es außerdem, zwar notdürftige Reparaturen vorzunehmen, um Folgeschäden zu vermeiden, dann aber daran zu denken, den Schaden zuvor fotografisch zu dokumentieren.