Nürnberg - Der Wäscheberg ist mal wieder riesig geworden, daher muss auch am Wochenende mehrmals die Waschmaschine laufen. Doch ist das am Sonntag eigentlich erlaubt? Gibt es hierzu besondere Vorschriften?
  • Waschmaschinen machen Lärm.
  • Trotzdem dürfen Mieter sonntags Wäsche waschen, solange sich die Geräusche im üblichen Rahmen halten.
  • Dies hat ein Gerichtsurteil bestätigt.

Die Frage, ob Wäsche sonntags gewaschen werden darf, kann man eindeutig mit "Ja" beantworten. Grundsätzlich darf Wäsche auch sonntags gewaschen werden. Laut dem deutschen Mieterbund gehören Waschmaschinen zu den typischen Haushaltsgeräten, die der Mieter jederzeit in seiner Wohnung nutzen darf. Zu diesen Geräten zählen auch Haushaltsgeräte, die eventuell Lärm verursachen, wie eine Waschmaschine oder ein Staubsauger. Derartige Geräusche fallen unter die sogenannte "sozialadäquate Lärmbeeinträchtigung".

Als Faustregel für die Lautstärke der Waschmaschine gilt jedoch, dass sie sich im üblichen Rahmen halten muss. Das hat 2000 das Oberlandesgericht Köln entschieden (AZ: 16 Wx 165/00). Vor allem moderne Geräte stellen in der Regel keine Ruhestörung aufgrund ihrer Lautstärke dar. Denn Waschmaschinen und Co. sind dank technologischer Weiterentwicklungen leiser denn je.

Das Amtsgericht Köln hat entschieden, dass ein komplettes Nutzungsverbot von Waschmaschinen für Sonntage nicht zulässig ist, da dies sonst eine unangemessene Benachteiligung der Mieter bedeutet. Das gilt laut einem Urteil des Amtsgerichts Eschweiler auch für Waschmaschinen, die in einem gemeinsamen Waschraum für mehrere Bewohner eines Hauses zur Verfügung stehen (Az.: 26 C 268/12).

Das Wäschewaschen ist Teil des zulässigen Mietgebrauchs. Somit müssen die Nachbarn die durch den Waschgang entstehenden Geräusche hinnehmen. Mieter sollten hierbei dennoch auf die Ruhezeiten im Haus achten, um ein nachbarschaftliches Verhältnis zu bewahren.

Kann Wäschewaschen eine Ruhestörung sein?

Die gesetzlich festgelegten Ruhezeiten variieren von Gemeinde zu Gemeinde. Teilweise sind feste Ruhezeiten in der Hausordnung festgelegt. Im Regelfall beginnt die Nachtruhe jedoch um 22:00 Uhr und endet morgens um 06:00 oder 07:00 Uhr. Die Mittagsruhe ist zwar nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben, die Hausverwaltung kann aber Ruhezeiten individuell bestimmen und in den Mietvertrag aufnehmen - beispielsweise eine Mittagsruhe von 13:00 bis 15:00 Uhr. Durch die Unterschrift verpflichten sich die Mieter, die Ruhezeiten einzuhalten.

Sofern möglich sollten Mieter dennoch auf die Nutzung ihrer Waschmaschine am Wochenende, in der Woche nach 22:00 Uhr oder in der Mittagsruhe verzichten, um Auseinandersetzungen mit den Nachbarn zu vermeiden.