FORCHHEIM - Mit dem Sprung der Corona-Ampel von Gelb auf Rot, wurden die Auflagen nochmals verschärft. Was nun gilt. Der Überblick.
  • Seit die Krankenhausampel in der vergangenen Woche auf GELB gesprungen ist, gilt wieder die FFP-2-Maskenpflicht. Außerdem wurde die 3G-plus-Regel eingeführt. Das heißt, dass in viele Innenräume nur noch Menschen dürfen, die vollständig gegen Corona geimpft sind, im zurückliegenden halben Jahr Covid-19 hatten oder die einen aktuellen negativen Corona-Test auf PCR-Basis vorlegen müssen. Ausgenommen davon sind Geschäfte und öffentliche Verkehrsmittel, private Räume, Veranstaltungen im Freien mit weniger als 1000 Personen sowie Gottesdienste und Demonstrationen.
  • In Diskotheken, Clubs und Bordellen gilt 2G.
  • Für Kunden, Inhaber und Mitarbeiter körpernaher Dienstleistungen (z.B. Friseur, Kosmetik, Fußpflege, Nagelstudio) und der Gastronomie gilt ebenfalls die 3G-plus-Regelung.

  • Mit dem Sprung der Krankenhausampel auf Stufe ROT gelten folgende Regelungen: Überall dort, wo bislang 3G oder 3G-plus galt, gilt nun 2G. Also haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt. Das betrifft Fitnessstudios und Sportstätten, Theater, Kinos und Museen, Zoos, Bäder, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie touristischen Reisebusverkehr. Ausgenommen sind hiervon Kinder unter zwölf Jahren.
  • Für Kunden, Inhaber und Mitarbeiter von Betrieben, die körpernahe Dienstleistungen erbringen und von Gastronomiebetrieben gilt weiterhin die 3G -plus-Regel (geimpft, genesen oder PCR-getestet).

  • Neuerungen gibt es auch für Unternehmen: Für alle Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten einschließlich des Inhabers, die während ihrer Arbeitszeit Kontakt mit anderen Personen (Kunden oder andere Mitarbeiter) haben, gilt die 3G-Regel. Ungeimpfte Mitarbeiter müssen zwei Mal pro Woche einen negativen Corona-Schnelltest vorlegen. Ausgenommen ist hiervon lediglich der Handel, öffentliche Verkehrsmittel und die Schülerbeförderung.