ROTH - Das Sterben in Roth wird teurer. Andererseits günstiger. Die neue Friedhofsgebührensatzung sieht sowohl höhere als auch geringere Gebühren vor.

„Pauschal kann man nicht sagen, dass das Sterben teurer wird“, verweist der Rother Hauptamtsleiter Stefan Krick auf die neuen Tarife. Zwar müssen die Gebühren allmählich angehoben werden, weil der Friedhof eine kostendeckende Einrichtung ist. Aber durch genaues Hinschauen konnten manche Kosten auch aufgeteilt oder Bereiche ausgelagert werden.

Als der Kommunale Prüfungsverband (BKPV) vor acht Jahren die Nutzung und Gebühren für die drei Rother Friedhöfe erstmals geprüft hat, sprach er die dringende Empfehlung aus, die Gebühren regelmäßig neu zu kalkulieren. Denn die Stadt hatte weit weniger von ihren Bürgern verlangt, als sie hätte verlangen müssen. Im Jahr 2018 war das zuletzt geschehen. Jetzt war eine Neuberechnung überfällig.

Nicht auf 100 Prozent

Inzwischen liegt der Kostendeckungsgrad für die Grabnutzungsgebühren bei 65 Prozent, auf 100 Prozent will man sie noch nicht anheben, weil das „zu einem Aufschrei führen würde“, erklärte Hauptamtsleiter Stefan Krick vor dem Stadtrat. Die Gebühren steigen mit dem jüngsten – einstimmigen – Beschluss auf 70 Prozent. Trotzdem wird es für die Angehörigen der Verstorbenen zum Teil günstiger, weil die Abschreibung eingerechnet wird oder weil ein Teil des Grünbereichs nicht mehr zum Friedhofsgelände dazugerechnet wird.

So kostet ein Einzelgrab als Reihengrab künftig 1408 Euro, bisher waren es 1590 Euro. Ein Urnenerdgrab kommt dagegen etwas teurer: bisher 1257 Euro, künftig 1381 Euro. Ein Urnennischengrab hat bisher 827 Euro gekostet, in Zukunft sind es 1365 Euro.

Bei der Aussegnungshalle sinken die Gebühren – wegen der Abschreibungen – von 535 auf 312 Euro. Auch der Abschiedsraum wird günstiger: Statt 193 Euro kostet die Nutzung künftig 187 Euro.

Bei den sonstigen Gebühren liegt der Kostendeckungsgrad bereits bei 100 Prozent. Die Gebühren für das Nutzen der Leichenhalle mit Kühlraum werden jetzt aber nicht mehr pauschal, sondern pro Tag erhoben (103 Euro, bisher 86 Euro).

Das Nutzen des rituellen Waschraums käme (wegen seltener Nutzung künftig auf 487 Euro, das wäre ein viel zu großer Sprung, heißt es von der Verwaltung. Mit Hilfe eines niedrigeren Deckungsgrades von 30 Prozent, also auf 209 Euro, solle die Steigerung im Rahmen gehalten werden.

Laut Ingrid Hannemann von der Firma Kommunalberatung und Service GmbH ist die Berechnung aufwändig, weil ja der Gleichberechtigungsgrundsatz gilt. Den umzusetzen auf die verschiedenen Grab- und Nutzungsarten sei kompliziert, im Endeffekt aber gerecht.

Ein Drittel freilassen

Beschlossen wurde aus kalkulatorischen Gründen außerdem, dass künftig nicht mehr bis zu fünf Urnenbestattungen als Alternative zu einer Sargbestattung zulässig sind. Die Nutzungszeiten werden den Ruhezeiten angepasst: von Urnen und Grabkammern auf 15 Jahre, für Särge auf 20 Jahre. Und Grabplatten müssen künftig mindestens ein Drittel des Grabes freilassen, damit soll der Verwesungsprozess erleichtert werden.

Laut Rainer Hofer vom Ordnungsamt darf künftig an den Urnenstelen und -wänden kein Schmuck oder Skulpturen mehr stehen. Bei Pflegearbeiten sei das Entfernen und Wiederaufstellen von Pflanzenschalen, Blumen oder Kerzen für die Mitarbeiter ein zu großer Aufwand. Es gelte aber eine Kulanzzeit: Bis zu zwei Wochen lang nach der Bestattung darf der Schmuck bleiben.