ROTH - Die Öffnung des Rother Marktplatzes für den Autoverkehr - daran scheiden sich die Geister. Das wurde im Stadtrat erneut deutlich - auch wenn dort nicht über das grundsätzliche entschieden wurde. Aber in Sachen Park- und Tempokontrollen wurden einige deutlich.

Dass es so schnell geht mit der „zweiten Chance“, hätte Sven Ehrhardt nicht gedacht. Als die Rother Einbahnregelung auf dem Marktplatz jetzt schon wieder auf der Tagesordnung des Stadtrats stand, sah er schmunzelnd eine Gelegenheit, den Probebetrieb wieder abzuschaffen. Aber daraus wurde dann doch nichts.

Zur Abstimmung stand nämlich keineswegs die Regelung, dass der Verkehr auf der Hauptstraße Richtung Norden am Marktplatz vorbeifahren darf – Ende April zunächst provisorisch beschlossen und seit Juni in Betrieb.

"Krachend gescheitert"

Zwar habe sich ein Hauptargument für die Durchfahrt – der Postbetrieb mit Lieferverkehr – „demnächst erledigt“, diagnostizierte Ehrhardt. Die Regelung sei also „krachend gescheitert“. Trotzdem: Abgestimmt werden sollte nur über die dazugehörige Satzung.

Die zu ändern hatte man damals in der Hitze des Gefechts nämlich vergessen. Darin steht aber, dass der Marktplatz Fußgängerzone ist, die Fußgänger also eine vorrangige Stellung genießen. Das ist in aber nicht mehr der Fall, wenn der Bereich „verkehrsberuhigt“ ist. Dann sind alle gleichberechtigt. Ein Rother Bürger hatte die Stadtverwaltung mit einem Schreiben darauf aufmerksam gemacht und „Widerspruch“ angemeldet.

Also soll die Satzung geändert werden. Rainer Hofer, Leiter des städtischen Ordnungsamts, zeigte an einer Skizze des Platzes, dass zwar die Hauptstraße sowie der Bereich vor der Post und die inzwischen ausgewiesenen Parkplätze auf Höhe des früheren Stadtbräustübls verkehrsberuhigt sind, der Platz selbst aber Fußgängerzone bleibt. Mit Schildern will man die Grenzen noch deutlich markieren.

Was tun gegen Falsch- und Dauerparker?

Heißt das auch, dass Falsch- und Dauerparker belangt werden können? Die Frage von Wolfgang Treitz wollte Hofer zunächst diplomatisch beantworten. Zunächst gehe die kommunale Verkehrsüberwachung mit Information und Erklärung auf diejenigen zu.

Doch im Fall von Langzeitparkern zum „Brotzeitmachen“ sei ein Bußgeld schon angebracht, hakte Treitz nach.

Viel zu schnell

Auch Tempomessungen sollten gemacht werden, mahnte Andrea Schindler (Grüne) an. Denn die Autos fahren oft „viel zu schnell“.

Auch wenn inhaltlich nicht mehr diskutiert werden soll, wie Gero von Randow (Freie Wähler) erinnerte, gab es doch eine knifflige Frage: „Wenn wir der Satzungsänderung nicht zustimmen, wird dann der Probebetrieb beendet?“, grinste Richard Radle (Grüne) verschmitzt.

Die Stadtverwaltung und die Befürworter hatten Glück: mit 14 gegen elf Stimmen verhalf man der Satzung zur Änderung.