
Der Projektentwickler hatte sich auf der sicheren Seite gewähnt: Zwar hatte die Stadt einen Baustopp für das Sechs-Parteien-Haus in idyllischer Lage in Höhenberg im Tal verhängt, weil das Verwaltungsgericht in Regensburg dem Rechtsanwalt des Nachbarn Recht gegeben hatte. Der hatte Abstandsüberschreitungen geltend gemacht.
Aber: Zum 1. Februar 2021 hat der Freistaat die allgemeinen Bauregeln geändert, Abstandsflächen eingedampft und vieles mehr, um Nachverdichtung und das Schaffen von Wohnraum möglich zu machen. Der vom Gericht eingebremste Projektentwickler machte also das, was sich empfahl. Er klagte nicht gegen den Baustopp des Gerichtes, sondern wartete einfach den 1. Februar ab.
„Ich habe gedacht, das vor Gericht zieht sich lange hin“, sagt er. Also reichte er nach dem 1. Februar bei der Stadtverwaltung einen neuen Tekturplan für das Haus ein. Mit demselben Baukörper, mit denselben Abstandsflächen. Mit einem großen Unterschied. Nach der neuen Bauordnung ist das Gebäude jetzt möglich.
Gedauert hat es, sagt der Projektentwickler, dann, weil die Neumarkter Stadtverwaltung mit der Bearbeitung des Tekturplans nicht hinterher kam. Da hätte sich, scherzt er, vielleicht die Klage vor Gericht rentiert, da schneller abgeschlossen.
So also ging es erst im August mit dem Weiterbau wieder los. Auf dem Baugrund mit seinen 890 Quadratmetern Fläche sollen rund 850 Quadratmeter Wohn- und Nutzfläche entstehen; sechs Wohnungen, Wirtschaftsflächen und eine Tiefgarage, die die Bauverwaltung der Stadt dem Bauträger genehmigt hat.
Bebauungsplan aus 60er Jahren
Der Bebauungsplan, von der Stadtverwaltung um das Jahr 1960 erstellt, sieht für das Grundstück aber nur ein Haus mit Keller und Erdgeschoss vor. 200 Quadratmeter also Maximum, hatte es im Bausenat vor einem Jahr bei einer Anfrage zu dem Projekt von Stadtrat Dieter Ries geheißen: Die Bauverwaltung erlaubte aber 500 Quadratmeter mehr und das drei Stockwerke hoch.
Wobei es nicht darum gehe, den Bau zu verhindern, sondern diesen abzuschmelzen, sagt der Anwalt des Nachbarn. Da komme man schon noch hin, sagt der erfahrene Anwalt, der auch auf die negativen sozialen Auswirkungen des massiven Geschosswohnungsbaues in diesem Viertel verweist, in dem überwiegend Einfamilienhäuser stehen, die Straßen eng sind und wenig Platz zum Parken ist. Deswegen hat er nun für seinen Mandanten erneut Klage eingereicht beim Verwaltungsgericht.