Corona-Ampel, Clubs und FFP2-Masken: Diese Änderungen treten nun in Bayern in Kraft
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Am Dienstag gab Ministerpräsident Markus Söder eine ganze Reihe an Änderungen - beziehungsweise Lockerungen - für Bayern bekannt. Für die Bürger entfallen nun so allerhand Verbote und Einschränkungen. Was sich im Bereich Schulen, Gastronomie, Kultur und Partyleben alles ab dem 2. September ändert, erfahren Sie hier in unserer Bildergalerie.

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3G-Regel als "Herzstück"
1/9 - Künftig gilt als Vorsichtsmaßnahme die 3G-Regel. Das neue "Herzstück" der bayerischen Strategie sei 3G, also getestet, genesen und geimpft, und nicht mehr die Inzidenz, so Söder. Damit hat die Sieben-Tage-Inzidenz als Maßstab für verschärfte Anti-Corona-Maßnahmen praktisch ausgedient - bis auf den Grenzwert 35. Bei mehr als 35 Neuinfektionen binnen sieben Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt gilt dort in Innenräumen breitflächig der 3G-Grundsatz: Zugang zu vielen öffentlichen und privaten Einrichtungen haben dann nur noch Geimpfte, Genesene oder Personen mit einem aktuellen negativen Corona-Test. © Marijan Murat, dpa
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"Krankenhausampel" statt 7-Tage-Inzidenz
2/9 - Daneben soll eine "Krankenhausampel" mit der Hospitalisierungsinzidenz und der bisherigen Belegungszahlen als Richtwert greifen. Die Ampel soll zwei Stufen haben: Gelb und Rot. Warnstufe Gelb sei dann erreicht, wenn landesweit innerhalb einer Woche 1200 Krankenhausbetten neu belegt werden. Warnstufe Rot gelte, sobald 600 Intensivbetten belegt sind. "Sollten wir das erreichen, so müssen wir neue Maßnahmen erarbeiten", gibt Söder bekannt. © Daniel Karmann, dpa
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Clubs und Discos dürfen öffnen
3/9 - Clubs und Discos dürfen ab Oktober im Freistaat wieder öffnen. Hier reicht für den Zutritt kein Schnelltest, sondern ein PCR-Test ist für die ungeimpften Gäste im Vorfeld Pflicht. © Daniel Dostal
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Sperrstunde entfällt
4/9 - Für die Gastronomie soll künftig keine Sperrstunde mehr gelten. Bislang mussten Gäste um 23 Uhr nach Hause gehen. © Jens Büttner, dpa
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Viele Änderungen für Schülerinnen und Schüler
5/9 - Schüler und Schülerinnen sollen künftig nicht mehr in den Wechselunterricht geschickt werden, wenn die Corona-Infektionszahlen steigen. Die Regelungen zum Wechselunterricht ab einer Inzidenz von 100 wird gestrichen. Allerdings müssen die Schüler und Schülerinnen zum Unterrichtsbeginn im neuen Schuljahr weiterhin Masken tragen - auch an ihrem Platz. Außerdem sollen die Corona-Tests ausgeweitet und die Quarantäne-Vorschriften gelockert werden. Gibt es einen Infektionsfall, soll anders als bisher nicht zwangsläufig die gesamte Klasse in Quarantäne geschickt werden, sondern nur die, die unmittelbaren und ungeschützten Kontakt zu dem erkrankten Mitschüler hatten. Gibt es Luftreiniger, könne sogar vollständig auf die Quarantäne anderer Schüler verzichtet werden, so Söder. © Hauke-Christian Dittrich/picture alliance/dpa, NN
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Kontaktbeschränkungen entfallen
6/9 - In ganz Bayern entfallen außerdem die Kontaktbeschränkungen. Auch, wenn die Inzidenz ansteigt, dürfen sich nun beliebig viele Haushalte treffen. Einschränkungen für Ungeimpfte sind erst bei steigenden Zahlen in den Notaufnahmen zu erwarten. © Uwe Anspach, dpa
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FFP2-Maskenpflicht entfällt
7/9 - Künftig sind in Bayern FFP2-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln, gastronomischen Betrieben und Läden nicht mehr verpflichtend. Stattdessen dürfen nun OP-Masken wie die rechts im Bild getragen werden. © Jochen Tack/imago-images, NNZ
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Keine Kundenbegrenzungen mehr
8/9 - Auch die Begrenzung der Anzahl an Kunden, die in einem Laden einkaufen dürfen, wird mit der neuen Verordnung aufgehoben. Damit müssen Kunden künftig nicht mehr vor den Geschäften Schlange stehen, um einkaufen zu dürfen. © Bernd Wüstneck/dpa, NN
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Größere Veranstaltungen erlaubt
9/9 - Außerdem darf auch die Kulturbranche aufatmen: In Bayern sind künftig wieder Veranstaltungen mit bis zu 25.000 Zuschauern erlaubt. © Silverdust GmbH, obsAnzeige