BAD WINDSHEIM - Das Hochwasser hat dazu geführt, dass zwei Brunnen verschmutzt wurden. Das daraus resultierende Abkochgebot gilt laut Auskunft des Landratsamtes noch mindesten bis Dienstag, 27. Juli.

Das seit 16. Juli gültige Abkochgebot für Wasser aus der Leitung in Teilen des Landkreises Neustadt-Bad Windsheim gilt auch weiterhin. Das teilte das Landratsamt gestern Nachmittag mit.
Auch an den betroffenen Ortschaften hat sich nichts geändert, heißt es in der Pressemitteilung. Wie lange das Abkochgebot noch aufrechterhalten werden muss, sei derzeit offen. Es sei eine Reihe von Proben nötig, um eine Verunreinigung mit den nachgewiesenen Darmbakterien ausschließen zu können.

Die Ergebnisse der abschließenden Beprobungen werden nicht vor Dienstag, 27. Juli, vorliegen, heißt es. Deshalb müsse die Bevölkerung davon ausgehen, dass das Abkochgebot noch mindestens bis zu diesem Tag gelten werde. Sollten sich ganz aktuelle Änderungen an der Lage ergeben, würden diese online unter www.kreis-nea.de zu finden sein. red