Nürnberg - Auch wenn derzeit weniger auf Corona getestet wird, könnte sich das, angesichts der Delta-Variante, schnell ändern. Dann wird bei Getesteten erneut die Frage auftauchen: Warum muss man sich nicht bei jedem Testcenter ausweisen? Wir haben die Antwort.

Noch bis in den Frühsommer hinein waren Corona-Schnelltests stark nachgefragt, egal, ob es ums Einkaufen, den Besuch einer gastronomischen Einrichtung oder des Fitnessstudios ging. Nachdem die Infektionszahlen massiv sanken, verschwand auch in fast allen Teilen des alltäglichen Lebens die Testpflicht.


Doch, angesichts der Ausbreitung der hochansteckenden Delta-Variante könnten die Testcenter bald wieder mehr Zulauf haben. Dann könnte eine Frage, die sich mehrere Leser stellten, wieder wichtig werden: Warum muss man nicht bei allen Schnellteststationen ein Ausweisdokument vorlegen? Das könne doch Betrügern Tür und Tor öffnen.


Eine Nachfrage beim bayerischen Gesundheitsministerium zeigt, dass es tatsächlich keine Pflicht zur Überprüfung der Identität gibt. Diese sei in der Testverordnung des Bundes "nicht explizit vorgesehen", teilt das Ministerium mit.


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"Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege empfiehlt jedoch eine Erhebung der Personalien, um insbesondere den gesetzlichen Meldepflichten nach den Paragraphen sechs bis neun des Infektionsschutzgesetzes bestmöglich Rechnung tragen zu können."


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Bayern fordere zudem vom Bund die Einführung einer solchen Erhebungspflicht, heißt es weiter. Tatsächliche Änderungen die Pflicht zur Erhebung von Personalien betreffend seien nun mit der Neufassung der Testverordnung geplant.