Nürnberg - Noch beflügeln die Nachrichten über niedrige Inzidenzen die Vorfreude auf den lang ersehnten Urlaub. Doch die Sorge vor Virusvarianten lässt auch hierzulande mehrere Minister und Ministerpräsidenten nach strengeren Grenzkontrollen und Regeln für Reiserückkehrern rufen. Auch wenn die vorerst vom Tisch sind, müssen Urlauber einiges beachten. Hier ein Überblick:

Einreisebedingungen prüfen:

Wen es ins europäische Ausland zieht, der muss prüfen, welche Vorgaben das jeweilige Reiseland für die Einreise macht. „Die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes eignen sich am besten“, sagt Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland. Außerdem gibt es Hinweise zur Einreiseanmeldung, die von vielen Ländern vorgeschrieben ist. „Das wird von vielen vergessen“, so Anke Budde, Vizepräsidentin der Allianz selbstständiger Reiseunternehmen (asr). „In Griechenland zum Beispiel muss das bis 24 Stunden vor Reisebeginn gemacht sein. Sonst droht Bußgeld.“ Familien sollten sich zudem informieren, ob ihre Kinder den Negativtest benötigen.

Welche Regeln sind für Rückkehrer zu beachten?

Wer auf dem Landweg, sprich per Bus, Bahn oder Auto, aus einem Nicht-Risikogebiet nach Deutschland zurückkehrt, hat laut einer Sprecherin des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit derzeit keine Regelungen zu beachten. Wer per Flugzeug kommt, muss dem Beförderer bereits vor Abreise einen Genesenen-, einen Impfnachweis oder ein negatives Testergebnis vorlegen. Das gilt unabhängig davon, wie niedrig die Inzidenz im Urlaubsland ist. Der Nachweis darf bei Antigen-Tests maximal 48 Stunden alt sein, bei PCR-Tests 72. Wer aus einem Virusvariantengebiet einreist, bei dem verkürzt sich die Frist auf 24 Stunden.


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Was gilt bei Rückreise aus einem „normalen Risikogebiet“, aus Hochinzidenzgebieten oder aus Virusvariantengebieten?

Neben den genannten Verpflichtungen für Flugreisende muss jeder, der aus einem Gebiet mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 bis 200 (Risikogebiet) zurückkehrt, sich zehn Tage vor Ankunft digital über das Einreiseportal des RKI anmelden. Spätestens 48 Stunden nach der Heimkehr muss ein negatives Testergebnis, ein Impf- oder Genesenennachweis über das Portal hochgeladen werden. Als Hochinzidenzgebiet gelten Länder, die eine Inzidenz von mehr als 200 aufweisen. Wer von einem solchen zurückkommt, muss sich ebenfalls anmelden. Er muss in Quarantäne, kann sich aber nach dem fünften Tag freitesten lassen. Für Genesene und vollständig Geimpfte entfallen die Auflagen. Bei der Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet gelten die strengsten Regeln. Hier gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht. Ausnahmslos.


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Welche Dokumente sollte ich auf Reisen bei mir haben?

Wer innerhalb der EU reist und bereits gegen Corona geimpft ist, sollte sowohl seinen gelben Impfpass als auch einen digitalen Impfnachweis einpacken, so der Deutsche Reiseverband (DRV). Er geht davon aus, dass das digitale Zertifikat das Reisen erleichtern wird. Das EU-Covid-Zertifikat startet offiziell am 1. Juli. Viele Länder haben es aber bereits davor ausgestellt. In dem QR- oder Barcode sind unter anderem Daten zu Impfzeitpunkten und verwendeten Impfstoffen gespeichert. In Deutschland gibt es das Zertifikat zum Beispiel in Apotheken und in Impfzentren. Der Inhalt kann dann vom Papier in Apps wie die Corona-Warn-App oder CovPass importiert werden. So kann man ihn leicht zur Kontrolle vorzeigen.

(Mit Material von dpa)