
Die Lockerungen ab 27. Mai 2021 in einer Übersicht:
– Kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu zehn Personen sowie in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren unter freiem Himmel ist ohne weitere Auflagen erlaubt.
– Ladengeschäfte mit Kundenverkehr können ohne vorherige Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung öffnen. Die Zahl der zugelassenen Kunden auf der Verkaufsfläche erhöht sich.
– Die Klassen der Grundschulstufe könnten in Präsenzunterricht wechseln. An den übrigen Schulen könnte wieder Präsenzunterricht stattfinden, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann.
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Wo dies nicht möglich ist, bleiben die Klassen im Wechselunterricht. Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder öffnen regulär.
– Museen, Ausstellungen sowie der botanische Garten können ohne vorherige Terminbuchung und Kontaktdatenerhebung öffnen.
Die Regelungen bleiben in Kraft, solange der Inzidenzwert von 50 nicht an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird. Änderungen gibt die Stadt über das Amtsblatt "Die amtlichen Seiten" bekannt, das als Newsletter kostenlos abonniert werden kann (www.erlangen.de/das)
Antrag für Gastronomie gestellt
Bei einer stabilen oder rückläufigen Entwicklung des Infektionsgeschehens unter dem Inzidenzwert von 50 gibt die bayernweit geltende Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zudem die Möglichkeit, weitere Erleichterungen in den Bereichen Gastronomie, Kultur, Sport und Freizeit umzusetzen.
Dafür muss die Stadt jedoch das Einvernehmen des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege beantragen, weshalb diese Lockerungen noch nicht in Kraft treten können. Die Anträge wurden von der Stadt Erlangen bereits gestellt. Sobald das Einvernehmen erteilt ist, wird dies ebenfalls über das Amtsblatt und die Homepage der Stadt Erlangen bekannt gemacht.