NÜRNBERG - Grüne Investments boomen. Auszahlen tun sie sich hingegen nicht immer, wie jüngst ein Beispiel der Nürnberger UDI zeigt. Anlegern droht ein Totalverlust. Was jetzt zu tun ist.

Eine satte Rendite, kombiniert mit einem guten Gewissen: Grüne Anlagen, also Investitionen in Wasserkraft, Sonnen- oder Windenergie, liegen im Trend. Nun jedoch fordert die UDI, ein Nürnberger Anlagehaus für Investments in erneuerbare Energien, Tausende Investoren auf, auf bis zu 87 Prozent ihres Kapitals zu verzichten. Die Schuld sieht die UDI nicht bei sich, sondern in einer Anordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).

Insolvenz in Eigenverwaltung angemeldet

"Ursache sind Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) aus jüngerer Vergangenheit, die deutlich umfangreichere Anforderungen für qualifizierte Nachrangklauseln als zuvor üblich festlegen", sagt UDI-Sprecher Sven Moormann. Und weiter: "Mit Hinweis darauf hat die Bafin nun verfügt, dass das Nachrangdarlehen UDI Energie Festzins VI sofort rückabgewickelt werden muss, da die dort verwendeten Klauseln nicht den neuesten Anforderungen des BGHs entsprächen. Da die Emittentin die Gelder langfristig an Projekte ausgereicht hat, war die Rückabwicklung nicht umsetzbar und die Gesellschaft musste aufgrund der Anordnung der Bafin Insolvenz anmelden.“

Konkret fordert die UDI nun 6200 Anleger auf, einem Schuldenschnitt zuzustimmen, um so einen Totalverlust zu vermeiden. Anlegern etwa des Projekts UDI Energie Festzins VIII wurde hierbei eine Frist bis zum 21. Mai gesetzt.

Verbraucherschützer sehen das kritisch: Laut Stiftung Warentest wird etwa in der Vereinbarung für den Energie Fest­zins VIII eine Verzichts­quote von 86 Prozent fest­gelegt. Praktisch umge­setzt werde das, indem ein Anleger mit beispiels­weise 20.000 Euro Anlagesumme den Betrag von 17.600 Euro (86 Prozent) für 1 Euro an die U 20 Prevent GmbH von Rainer Lang­nickel verkauft. Die restlichen 14 Prozent oder 2800 Euro verbleiben beim Anleger.

Allerdings werde dieser Betrag nicht sofort bezahlt, sondern soll in den nächsten fünf Jahren fließen. Ist es hingegen nicht möglich, mit den getätigten Investments diesen Betrag bis Mitte 2026 zu erwirt­schaften, verfällt ein noch offener Rest­anspruch ersatz­los.


Grünes Geld: Gut für das Gewissen


Die Finanz­experten der Stiftung Warentest raten Anlegern davon ab, eine Verzichts­erklärung zu unter­schreiben. Denn die UDI-Gruppe hatte bereits lange vor dem Einschreiten der Bafin Probleme. 2018 warnten die Verbraucherschützer erstmals. 2019 hatten sie die UDI Energie Fest­zins 14 GmbH & Co. KG auf ihre Warnliste gesetzt.

Da die Insolvenz einiger UDI-Gesellschaften nicht auszuschließen ist, können sich Anleger mit der Annahme der Verzichtserklärung schlechter stellen, urteilt Stiftung Warentest. Verzichten diese nicht und erweist sich die Nach­rang­klausel in ihren Verträgen als unwirk­sam, rutschen Anleger der Gesell­schaften im Insolvenzfall nach vorn. Sie können dann ihre gesamten Forderungen anmelden.