
Eine satte Rendite, kombiniert mit einem guten Gewissen: Grüne Anlagen, also Investitionen in Wasserkraft, Sonnen- oder Windenergie, liegen im Trend. Nun jedoch fordert die UDI, ein Nürnberger Anlagehaus für Investments in erneuerbare Energien, Tausende Investoren auf, auf bis zu 87 Prozent ihres Kapitals zu verzichten. Die Schuld sieht die UDI nicht bei sich, sondern in einer Anordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).
Insolvenz in Eigenverwaltung angemeldet
"Ursache sind Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) aus jüngerer Vergangenheit, die deutlich umfangreichere Anforderungen für qualifizierte Nachrangklauseln als zuvor üblich festlegen", sagt UDI-Sprecher Sven Moormann. Und weiter: "Mit Hinweis darauf hat die Bafin nun verfügt, dass das Nachrangdarlehen UDI Energie Festzins VI sofort rückabgewickelt werden muss, da die dort verwendeten Klauseln nicht den neuesten Anforderungen des BGHs entsprächen. Da die Emittentin die Gelder langfristig an Projekte ausgereicht hat, war die Rückabwicklung nicht umsetzbar und die Gesellschaft musste aufgrund der Anordnung der Bafin Insolvenz anmelden.“
Konkret fordert die UDI nun 6200 Anleger auf, einem Schuldenschnitt zuzustimmen, um so einen Totalverlust zu vermeiden. Anlegern etwa des Projekts UDI Energie Festzins VIII wurde hierbei eine Frist bis zum 21. Mai gesetzt.
Verbraucherschützer sehen das kritisch: Laut Stiftung Warentest wird etwa in der Vereinbarung für den Energie Festzins VIII eine Verzichtsquote von 86 Prozent festgelegt. Praktisch umgesetzt werde das, indem ein Anleger mit beispielsweise 20.000 Euro Anlagesumme den Betrag von 17.600 Euro (86 Prozent) für 1 Euro an die U 20 Prevent GmbH von Rainer Langnickel verkauft. Die restlichen 14 Prozent oder 2800 Euro verbleiben beim Anleger.
Allerdings werde dieser Betrag nicht sofort bezahlt, sondern soll in den nächsten fünf Jahren fließen. Ist es hingegen nicht möglich, mit den getätigten Investments diesen Betrag bis Mitte 2026 zu erwirtschaften, verfällt ein noch offener Restanspruch ersatzlos.
Grünes Geld: Gut für das Gewissen
Die Finanzexperten der Stiftung Warentest raten Anlegern davon ab, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben. Denn die UDI-Gruppe hatte bereits lange vor dem Einschreiten der Bafin Probleme. 2018 warnten die Verbraucherschützer erstmals. 2019 hatten sie die UDI Energie Festzins 14 GmbH & Co. KG auf ihre Warnliste gesetzt.
Da die Insolvenz einiger UDI-Gesellschaften nicht auszuschließen ist, können sich Anleger mit der Annahme der Verzichtserklärung schlechter stellen, urteilt Stiftung Warentest. Verzichten diese nicht und erweist sich die Nachrangklausel in ihren Verträgen als unwirksam, rutschen Anleger der Gesellschaften im Insolvenzfall nach vorn. Sie können dann ihre gesamten Forderungen anmelden.