Notbremse und leichte Öffnungen: Diese Regeln gelten in Bayern bis 9. Mai
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100 statt 165: Die Corona-Regeln an bayerischen Schulen bleiben wie gehabt. Manche Geschäfte dürfen sich aber über Lockerungen freuen. Dieser Regeln gelten in Bayern bis zum 9. Mai.

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1/15 - Die Ausgangssperre in Bayern bleibt unverändert, auch bei den Regeln für Schulen ändert sich zumindest vorerst nichts - ein paar Lockerungen hat das bayerische Kabinett aber beschlossen. Die Regeln im Freistaat bis zum 9. Mai im Überblick. © Michael Matejka

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Corona-Regeln an bayerischen Schulen bleiben
2/15 - Die Grenze, ab der Schulen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt von Wechsel- auf Distanzunterricht umstellen müssen, bleibt bei 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen, Abschlussklassen und Viertklässler ausgenommen. Die Bundes-Notbremse sieht dafür eigentlich den Grenzwert 165 vor. © Matthias Balk, dpa
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Baumärkte, Blumenläden und Buchhandel
3/15 - Mit der Öffnungsmöglichkeit für Blumenläden, Gartenmärkte, Gärtnereien und Buchhandlungen unabhängig von den Corona-Zahlen setzt die Staatsregierung eine Ausnahmeregelung in der neuen bundesweiten Notbremsen-Regelung für Corona-Hotspots um. Baumärkte dürfen dagegen wie alle anderen Geschäfte abseits des täglichen Bedarfs weiterhin nur in Abhängigkeit von der regionalen Sieben-Tage-Inzidenz öffnen. © picture alliance / Oliver Berg/dpa
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Zoos und Autokinos dürfen öffnen
4/15 - Zudem dürfen die Außenbereiche zoologischer und botanischer Gärten auch in Landkreisen öffnen, in denen ein Inzidenzwert von 100 überschritten wird: Nötig ist laut Staatskanzlei ein höchstens 24 Stunden alter Test für alle Besucher ab 6 Jahren. Auch Autokinos dürfen oberhalb des 100er Werts öffnen. © ADAM IHSE, AFP
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Ausgangssperre
5/15 - Weiterhin gilt in Bayern die Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Nur mit Vorliegen eines triftigen Grundes darf die Wohnung verlassen werden. Das gilt für Städte und Landkreise mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100. In Bayern ist der Individualsport während der Ausgangssperre bis 24 Uhr im Gegensatz zum Rest der Bundesrepublik nicht gestattet. © Michael Matejka, NNZ
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Keine Quarantäne für Geimpfte als Kontaktperson
6/15 - Vollständig Geimpfte müssen - wie in Baden-Württemberg schon praktiziert - nun auch in Bayern nicht mehr in Quarantäne als engere Kontaktperson. © Petr David Josek, dpa
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Testpflicht an Schulen
7/15 - In Bayern gilt eine generelle Testpflicht - und das unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz. Schüler werden demnach mindestens zwei Mal pro Woche getestet - bei hohen Inzidenzwerten sei sogar eine noch höhere Frequenz denkbar. © Hans-Joachim Winckler, NN
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Kindergärten und Kitas
8/15 - Für Kinderbetreuungseinrichtungen bleibt es dagegen bei den bisherigen Regelungen inklusive der Schließung mit dem Angebot einer Notbetreuung ab einer Inzidenz für 100. In einer Mitteilung der Staatskanzlei hieß es, kleinen Kindern seien weder regelmäßige Tests zuzumuten noch könnten von ihnen eigene Vorsichtsmaßnahmen erwartet werden. Bei Kita-Schließungen aufgrund der Corona-Pandemie erhalten Eltern in Bayern nun bis einschließlich Mai die Beiträge zurückerstattet. Damit wird der seit Januar geltende Beitragsersatz für Eltern, deren Kinder derzeit nicht die Kita oder Mittagsbetreuung besuchen, um weitere zwei Monate verlängert, wie das bayerische Kabinett am 13. April beschloss. © Hans-Joachim Winckler, NN
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Einzelhandel
9/15 - Grundsätzlich gilt für den Einzelhandel: Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 dürfen alle Geschäfte öffnen. In einem Korridor von 50 bis 100 sind sogenannte "Click and Meet"-Termine möglich, von 100 bis 200 ebenfalls - dann aber nur noch mit einem negativen Corona-Test. Dabei werden PCR- und Schnelltests akzeptiert. Über einer Inzidenz von 200 sind Abholtermine über "Click and Collect" möglich. © Klaus-Dieter Schreiter, NN
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Homeoffice und Testangebote
10/15 - Gerade in der aktuellen Phase der Pandemie sei es wichtig, dass Unternehmen das Arbeiten von zu Hause ermöglichten, so Söder. Die Pflicht zum Angebot von Homeoffice wurde verlängert. © NN
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Neue Testregelung bei Reisenden
11/15 - Seit dem 30. März 2021 haben grundsätzlich alle Personen, die per Flugzeug in die Bundesrepublik einreisen, vor dem Abflug dem Beförderer ein negatives Testergebnis vorzulegen, gibt das Gesundheitsministerium bekannt. Diese Test- und Nachweispflicht gilt unabhängig davon, ob die Beförderung aus einem Risikogebiet stattfindet. Die dem Test zugrundeliegende Abstrichnahme darf grundsätzlich höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik vorgenommen worden sein. Die neue Test- und Nachweispflicht gilt vorerst bis einschließlich 9. Mai 2021. Hotels und andere Beherbergungsbetriebe in Deutschland sollen für Urlauber weiterhin geschlossen bleiben. © Moritz Frankenberg, dpa
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Gastronomie muss sich weiter gedulden
12/15 - Der Stufenplan, der bereits vor Wochen bei einem Bund-Länder-Gipfel festgezurrt wurde, gilt in Bayern weiter nicht. Zwar dürften bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 oder 100 theoretisch Außengastronomie, Kultur und Sport mit negativen Tests und unter Auflagen öffnen. Aber eben nicht in Bayern. Frühestens ab dem 9. Mai erfolgen weitere Öffnungsschritte. © NGG
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Modellprojekte auch in Bayern
13/15 - In bestimmten Städten und Landkreisen will auch Bayern erproben, wie das Alltagsleben auch bei vergleichsweise hohen Inzidenzwerten funktionierten kann. Eigentlich war der Start nach den Osterferien geplant, doch auch hier tritt der Freistaat auf die Bremse - bis 9. Mai sind die Überlegungen vorerst auf Eis gelegt. © Tom Weller, dpa
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Lockerungen für Geimpfte
14/15 - Das bayerische Gesundheitsministerium will konkrete Pläne ausarbeiten. Einige Beschränkungen werden wohl entfallen - demnach sollen etwa Reiserückkehrer nicht mehr in Quarantäne müssen. Auch weniger Testpflichten seien denkbar, sagt die Staatsregierung. Noch sind die Lockerungen aber nicht beschlossen. © Tim Wegner, epd
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Sport und Kultur
15/15 - Eigentlich dürften bei entsprechend niedrigen Inzidenzwerten Restaurants wieder auf Außenflächen öffnen, auch in Sport und Kultur könnte vorsichtig wieder Leben einkehren - allerdings nur dann, wenn die Staatsregierung zustimmt. Eben das tut sie aber vorerst nicht - der Lockdown wird verlängert, solange die Inzidenzwerte weiter steigen. Training im Freien für unter 14-Jährige in Fünfergruppen ist nun auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 erlaubt. © HANNO BODE via www.imago-images.de, NNAnzeige